Clara F.* (36) aus dem Bezirk Bremgarten AG war kürzlich in eine Schlägerei verwickelt: Sie, ihre Tochter (16) sowie Daniel S.** (52), sein Sohn (21) und seine beiden Töchter (12 und 13) gingen aufeinander los. Es gab mehrere Verletzte. Danach deckte Blick auf, dass Clara F. auch die Frau ist, die an Halloween im Oktober 2018 in Berikon AG den Rentner Erwin B.* (damals 75) übel zurichtete.
Damit nicht genug. Blick-Recherchen zeigen nun: Clara F. ging auch auf eine direkte Nachbarin (37) los! Es passierte am 26. September 2019. Clara F. und ihre Nachbarin hatten wegen der Parkordnung vor dem Haus eine Meinungsverschiedenheit. Diese «gipfelte» laut Akten darin, dass Clara F. das Fahrzeug der Nachbarin zuparkierte. Letztere ging daraufhin gegen Abend vor das Haus, um die Parksituation mit ihrem Handy zu dokumentieren.
Clara F. schlug Nachbarin ins Gesicht
Als Clara F. dies sah, ging sie raus, zog ihre Nachbarin an den Haaren ins nahe Maisfeld und verlangte deren Handy. Es kam zu einem Handgemenge zwischen den beiden Frauen. Dabei schubste Clara F. ihre Nachbarin mehrfach und schlug ihr ins Gesicht.
Diese erlitt ein Hämatom am Auge, Prellungen und Kratz- beziehungsweise Schürfwunden – insbesondere im Gesicht, am Hals und an den Armen. Zudem erlitt sie eine Wunde an der Unterlippe.
Geldstrafe von 6000 Franken – bedingt
Für diese Tätlichkeiten wurde Clara F. im Strafbefehl vom Dezember 2020 verurteilt. «Die Beschuldigte wusste, dass Schläge mit der Hand in das Gesicht entsprechende Verletzungen zur Folge haben können», steht in der Begründung. «Dennoch ging sie in dieser Weise gegen die Zivil- und Strafklägerin vor und nahm damit zumindest in Kauf, diese zu verletzen.»
Insgesamt wurde Clara F. für die Attacke gegen den Rentner, den Angriff gegen die Nachbarin und laut Strafbefehl auch wegen Fahrens ohne gültigen Führerausweis zu einer Busse von 1700 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken verurteilt.
Die Prügel-Mutter ist vorbestraft
Clara F. wurde bereits im Juni 2016 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und unzulässigen Ausführens von Lernfahrten zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken verurteilt. Dafür wurde ihr eine Probezeit von drei Jahren gewährt.
Weil sich Clara F. im Oktober 2018 erneut schuldig machte, hätte diese Geldstrafe im Urteil vom Dezember 2020 zu einer unbedingten Geldstrafe umgewandelt werden können. Doch im Strafbefehl steht: Es sei «nicht zu erwarten, dass die Verurteilte weitere Straftaten begehen wird». Deshalb wurde Clara F. lediglich verwarnt und die Probezeit um ein Jahr und sechs Monate verlängert.
Kriegt sie nun unbedingte Strafe?
Jetzt wurde Clara F. kurz nach Ablauf der Probezeit mit der letzten Schlägerei wieder rückfällig. Im neuesten Verfahren dürfte sie wohl nicht mehr mit einer bedingten Strafe davonkommen.
Clara F. wollte nach der letzten Enthüllung durch Blick nicht mehr Stellung nehmen. Auch die Nachbarin möchte nichts zur Attacke gegen sie sagen. Zu gross ist die Angst vor Clara F. im Quartier.
* Name geändert ** Name bekannt
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