Ist eine solch hohe Online-Offerte zulässig?
2:34
Rechnung von 107 Franken:Ist eine solch hohe Online-Offerte zulässig?

Alexander Volmar (44) aus Niederrohrdorf AG muss 107 Franken für Internet-Offerte bezahlen
«Eine Frechheit! Der AGB-Link taucht erst ganz am Schluss auf»

Eine Offerte online bestellen geht schnell. Doch die AGB lesen, geht oft zu lange – oder sie sind so versteckt, dass sie übersehen werden. Passiert ist das Alexander Volmar aus Niederrohrdorf AG.
Publiziert: 01.08.2022 um 00:39 Uhr
|
Aktualisiert: 01.08.2022 um 10:10 Uhr
1/8
Alexander Volmar, Content-Manager aus Niederrohrdorf AG, hat sich im März diesen Tesla Y gekauft.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

«Ich bin baff», sagt Alexander Volmar (44). «107 Franken für eine Offerte, die ich übers Internet bestellt habe? Das ist eine Frechheit!»

Bestellt hat der Content-Manager aus Niederrohrdorf AG die Offerte bei einer Firma, die Ladestationen für Elektroautos inklusive Montagen anbietet. «Weil ich mir im März einen Tesla Y gekauft hatte und es in unserer Tiefgarage keine Ladestation gibt», erzählt Volmar. Er habe im Mai das Einverständnis von der Eigentümergemeinschaft erhalten, dass er sich auf eigene Kosten eine einbauen lassen darf.

Vier Offerten eingeholt

Daraufhin habe er Offerten-Anfragen bei vier Anbietern gemacht, so Volmar. Die drei Elektronik-Firmen, bei denen er sie «offline» bestellt habe, seien danach zu ihm nach Hause gekommen. Parallel dazu habe er die Online-Anfrage gemacht.

Nach der Sichtung der Offerten sagt Volmar allen Firmen ab. «Es ist wegen einer längeren Kabelverlegung eine teure Sache», sagt er. Zudem müsste er die Ladestation auf eigene Kosten rückbauen lassen, falls die Eigentümergemeinschaft doch eine gemeinsame Station installieren sollte. «Bis dahin lade ich an einer öffentlichen Station.»

«Solche Kosten müssen klarer ersichtlich sein»

Doch dann kriegt er von der Online-Firma die Rechnung für die Offerte: 107.70 Franken. «Ich habe mich sofort schlau gemacht», sagt er. Und tatsächlich: In den AGB wird auf die Kosten aufmerksam gemacht. «Aber», so Volmar, «bei der Bestellung taucht der Link dazu erst ganz am Schluss auf – ohne darauf ein Häkchen setzen zu müssen». Er findet: «Solche Kosten müssen klarer ersichtlich sein.»

So läuft das mit dem Anschluss

Elektro-Autos können an einer 220-Volt-Haushalt-Steckdose aufgeladen werden, sie sollte jedoch mit mindestens 16 Ampere abgesichert sein. Die nötigen Adapter werden normalerweise mit einem neuen Elektroauto mitgeliefert. Besser ist es, einen sogenannten Industrie-Stecker zu verwenden, der mit mehr als 16 Ampere abgesichert ist. Dieser muss jedoch wahlweise über einen Adapter oder eine sogenannte Wallbox installiert werden. Mit zirka 1000 Franken muss man für eine gute Installation rechnen. Sie wird schrittweise teurer, je länger der Kabelweg vom Ladepunkt zum Zähler ist.

Elektro-Autos können an einer 220-Volt-Haushalt-Steckdose aufgeladen werden, sie sollte jedoch mit mindestens 16 Ampere abgesichert sein. Die nötigen Adapter werden normalerweise mit einem neuen Elektroauto mitgeliefert. Besser ist es, einen sogenannten Industrie-Stecker zu verwenden, der mit mehr als 16 Ampere abgesichert ist. Dieser muss jedoch wahlweise über einen Adapter oder eine sogenannte Wallbox installiert werden. Mit zirka 1000 Franken muss man für eine gute Installation rechnen. Sie wird schrittweise teurer, je länger der Kabelweg vom Ladepunkt zum Zähler ist.

Volmar stört auch, «dass von der Firma niemand vorbeigekommen ist». Der Aufwand stimme für ihn nicht mit dem Betrag überein. Er habe sich beschwert. Resultat: «Ich bin auf Unverständnis gestossen.»

Rechtsexpertin findet Betrag «klar unzulässig»

Sine Selman (29), Rechtsanwältin und Partnerin bei Peyer Partner Rechtsanwälte in Zürich, sagt: «Wenn man erst im Nachhinein erfahren hat, dass Kosten erwähnt wurden, man diese aber nicht gesehen hat, gilt: Die Kosten müssen angemessen sein.» Für das Ausfüllen und Schicken einer Offerte, was in der Regel fünf bis zehn Minuten dauere, einen Betrag von 107 Franken zu verrechnen, «erachte ich klar als unzulässig».

Ein Sprecher der Online-Firma erklärt: «Damit dieser Service angeboten werden kann, muss nicht nur die Website und der dahinterstehende Prozess zur Verfügung gestellt werden, sondern es müssen auch die für die Offerten relevanten Aufwände gepflegt werden.» Er nennt telefonische Beratung, Auswahl der Vorschläge für passende Wallboxen, technische Abklärungen, allfälliger Anfahrtsweg bei Besichtigungstermin, allfälliger Zeitaufwand Besichtigungstermin und die verbundenen Administrationskosten.

Firma weist Vorwürfe von Volmar zurück

Zudem gehe das kostenpflichtige Angebot aus den AGB hervor, die im Rahmen der Beantwortung der relevanten Fragen für die Offerten akzeptiert würden. «Es ist die Verantwortung der Nutzer, die AGB zu lesen, wenn sie sich damit einverstanden erklären», sagt der Sprecher.

Dennoch will die Firma den Sachverhalt «gerne nochmals überprüfen», so der Sprecher. «Keiner soll sich ungerecht behandelt fühlen.» Zudem werde man allfällige Verbesserungen vornehmen, um noch mehr Transparenz zu schaffen. «Es ist jedoch rechtlich legitim, eine Unkostenpauschale für eine Offerte zu verlangen.»

Volmar will die Rechnung bezahlen: «Die 107 Franken sind es mir nicht wert, da ewig lang zu diskutieren und zu streiten. Aber es ist und bleibt sehr unschön.»

Fehler gefunden? Jetzt melden