Auf einen Blick
- Mann tötet Bekannte mutmasslich für Geld und Laptop.
- Opfer nackt in Badewanne gefunden nach Streit.
- Angeklagter in erster Instanz zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Mordprozess vor dem bernischen Obergericht hat der Angeklagte Fabricio J. am Donnerstag gestanden, seine Ex-Freundin Emma G.* (†20) geschlagen und gewürgt zu haben. Er wolle reinen Tisch machen, sagte der Mann unter Tränen. Doch in der Befragung durch das Gericht blieb weiterhin vieles vage und widersprüchlich.
Die Vorsitzende der Strafkammer ermahnte den Mann mehrfach eindringlich, nun, wie angekündigt, die Wahrheit zu sagen.
Angeklagter habe Kontrolle verloren
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, seine Ex-Freundin im August 2021 getroffen zu haben. In ihrer Wohnung in Ostermundigen BE sei es zu Sex gekommen. Die Bekannte habe mitbekommen, dass er auch andere Frauenbekanntschaften habe und so sei es zum Streit gekommen.
Er habe die Kontrolle verloren, räumte der Mann ein. Er habe mit einer Flasche seinem Opfer auf den Kopf geschlagen. Die am Boden liegende Frau habe er mit nur einer Hand am Hals gewürgt. Wie die anderen Verletzungen an Hals und Gesicht des Opfers entstanden sind, könne er sich nicht erklären.
Opfer nackt in Badewanne gefunden
Irgendwann habe sich die Frau nicht mehr bewegt. Er habe angenommen, sie sei tot. Widersprüchliches gab der Mann auch zu Protokoll, warum er nach der Tat mit dem Mobiltelefon Geld von seinem Opfer an sich überwiesen hatte und den Laptop der zur Tatzeit 20-jährigen Frau behändigte. Mit dem Geld des Opfers beglich der Angeklagten Schulden bei Bekannten und ging auf Einkaufstour.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sein Opfer wegen Geld und einem Laptop, den er benötigte, umgebracht zu haben. Der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Gewalttat klar als Mord. Er forderte eine Bestätigung des entsprechenden erstinstanzlichen Urteils. Der Angeklagte war in chronischen Geldnöten. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verlustscheine auf ihn ausgestellt.
Sein Verteidiger am Donnerstag für seinen Mandanten einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Der Verteidiger brachte vor, die Tat könne nicht als Mord qualifiziert werden, denn der Täter sei nicht besonders skrupellos oder grausam vorgegangen. Die Tat sei auch nicht von langer Hand geplant worden. Vielmehr habe der Angeklagte bei einem Streit einfach «rotgesehen».