Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Berner Zahnarztes abgewiesen, der wegen Pfändungsbetrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden ist. Der Mann führte zahlreiche Finanztransaktionen durch, um sein Vermögen vor dem Betreibungsamt und dem Fiskus zu verstecken.
So überwies der Verurteilte drei Millionen Franken auf Konten seiner 19 und 20 Jahre alten Töchter. Zudem eröffnete er Konten bei mehreren Banken – auch im Ausland. Der Grund des Zahnarztes für das Verschleiern seiner finanziellen Verhältnisse war, dass er sich zur Bezahlung gewisser öffentlich-rechtlicher Forderungen nicht verpflichtet fühlte.
Gemäss dem am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsurteil verheimlichte der Mann rund sechs Millionen Franken. Trotz aller Bemühungen, die versteckten Summen aufzuspüren, musste das Betreibungsamt für einen Teil der Pfändungen Verlustscheine ausstellen.
Gegen Treu und Glauben verstossen
Das Bundesgericht teilt die Sicht des Obergerichts des Kantons Bern. Indem sich der Verurteilte bewusst weigerte, die Zahlungsbefehle in den vier Pfändungsverfahren abzuholen, habe er gegen Treu und Glauben verstossen. Er könne nicht behaupten, die Zustellungen seien nicht ordnungsgemäss gewesen.
Die Finanztransaktionen hätten den Zweck gehabt, die Existenz des Geldes zu verschleiern. Die Absicht des Beschwerdeführers sei nachgewiesen. Sein Schweigen sei als Verheimlichen mit betrügerischem Charakter zu qualifizieren. Mit seinem Vorgehen habe der Mann den falschen Anschein eines verminderten Vermögens erweckt. Die Verurteilung sei daher gerechtfertigt.