Ein Neulenker aus dem Kanton Aargau drückte auf das Gaspedal. Im Oktober 2022 donnerte der 18-Jährige statt mit den erlaubten 80 km/h, mit 155 Stundenkilometern über die Strasse. Dafür stand der Aargauer jetzt in Baden AG vor dem Bezirksgericht.
Der KV-Absolvent hatte das Auto seiner Eltern zweckentfremdet, weil ihm «langweilig» war. «Ich wollte mir die Zeit vertreiben und fuhr ein bisschen herum», sagte er vor Gericht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Es sei eine gerade Strecke gewesen, er habe uneingeschränkte Sicht und trockenes Wetter gehabt: «Die Bedingungen waren super.»
Hätte sich nicht so schnell angefühlt
Er entschied sich für ein Überholmanöver und beschleunigte auf über 155 km/h. Dabei wurde er geblitzt. Mit Berücksichtigung des Toleranzabzugs war der Junglenker immer noch 70 km/h zu schnell. Dies hätte sich aber gar nicht so angefühlt, erklärte der junge Mann.
Der Richter wandte ein, dass er mit dem elterlichen Volvo sicherlich mächtig auf die Tube drücken musste, um überhaupt eine solche Geschwindigkeit zu erreichen.
Zwei Jahre weg von der Strasse
Laut Anklageschrift habe der Temposünder die Verkehrsregeln grob missachtet und fahrlässig gehandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bei einer zweijährigen Probezeit, sowie eine Busse in Höhe von 2000 Franken. Der 18-Jährige hatte dem Urteilsvorschlag zugestimmt. Sein Billett bekommt er voraussichtlich in zwei Jahren zurück. (ene)