Freundin fast getötet
St. Galler Corvette-Raser muss sechs Monate in den Knast

Ein junger Schweizer verlor 2019 die Kontrolle über eine Corvette und krachte in eine Leitplanke. Jetzt wurde der Mann verurteilt. Er muss in den Knast.
Publiziert: 02.09.2022 um 17:02 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2022 um 08:23 Uhr
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Nacht an einem Freitag im Oktober 2019 krachte der St. Galler mit voller Wucht in eine Leitplanke auf der Strasse in Züberwangen-Wil.
Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Er war vorbestraft und hatte keinen Führerschein, trotzdem setzte er sich hinter das Steuer. In einer Freitagnacht im Oktober 2019 jagte der St. Galler (23) über die Strasse Züberwangen-Wil SG.

Er beschleunigt und verliert die Kontrolle: Mit voller Wucht kracht er in eine Leitplanke. Von der blauen Corvette ist nicht mehr viel übrig. Seine Freundin und Beifahrerin entging nur knapp dem Tod. Jetzt wurde der 23-Jährige vom Kreisgericht Wil verurteilt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Er muss für sechs Monate in den Knast. Hinzukommt eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken und eine 240 Franken Busse. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Seine Freundin sei erheblich durch den Angeklagten gefährdet worden, schrieb der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Wäre die Leitplanke nur wenige Zentimeter höher gewesen, wäre sie gestorben, sagte der Vorsitzende Richter laut Bericht. «Ihr Verschulden wiegt schwer», zitiert ihn das «St. Galler Tagblatt».

Der damals 19-Jährige wurde in jener Nacht von einem Seat überholt, überholte diesen wieder und beschleunigte. Bei 150 Kilometern pro Stunde in einer 80er-Zone verlor er die Kontrolle und baute den Unfall. Die beiden Passagiere waren eingeklemmt, die Frau schwer verletzt. Doch das Raser-Delikt war nicht das einzige, was sich der St. Galler hatte zuschulden kommen lassen.

Er log die Polizei an und gab sich als sein älterer Bruder aus

Zum Zeitpunkt des Unfalls besass er keinen Führerschein. Den hatte er im August 2019 auf Probe einbüssen müssen. Vor der Polizei gab er sich dann als sein älterer Bruder aus. «Wegen des gefährlichen Überholmanövers des Seat war ich geschockt. Den Namen des Bruders habe ich genannt, um eine mildere Strafe zu erhalten», sagte der Angeklagte laut dem «St.Galler Tagblatt» vor Gericht.

Der Staatsanwalt glaubte nicht an einen Schock, da der Mann den Namen desjenigen Bruders genannt, der ihm am meisten gleiche. «Dieses Handeln ist überlegt», sagte er dazu.

Der Unfall sei jedoch «absolut unnötig», so der Staatsanwalt. «Wer ein tonnenschweres Fahrzeug bewegt, muss besonders vorsichtig sein.» Vor Kurzem bekam der Mann seinen Fahrausweis wieder zurück – auf Probe. Trotz des Unfalls fahre er wieder ein PS-starkes Fahrzeug. Ein klares Zeichen für den Staatsanwalt, dass der Mann nichts dazu gelernt habe.

«Ich bitte um eine bedingte Strafe, damit ich die Lehre abschliessen kann»

Der Verteidiger hielt dagegen: Seinem Mandanten sei ADHS bestätigt worden. «Man kann Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit nicht ausschliessen», sagte der Verteidiger. Mangelnde Impulskontrolle und desorganisierte Handlungsweise seien immerhin typisch für diese Krankheit.

Zudem legte er einen Brief des Lehrbetriebs vor. Dieser lobt den Mann für seine hervorragende Leistungen. «Ich bitte um eine bedingte Strafe, damit ich die Lehre abschliessen kann», sagte der Angeklagte – mit Erfolg.

Der 23-Jährige wurde des Autofahrens ohne Führerausweis, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und der falschen Anschuldigung schuldig gesprochen. Der Richter warnte den jungen Mann zum Schluss: «Sie bewegen sich in einem engen Korsett. Bei einem neuen Vorfall wäre eine höhere Strafe möglich.» (hei)


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