Mehrere Fälle in Schaffhausen
Steckt Sugar-Daddy-Ring hinter Snapchat-Sex mit Minderjährigen?

Eine 14-Jährige aus dem Raum Winterthur bot mehreren Männern Sex gegen Geld an. Der Fall sorgte am Dienstag für Schlagzeilen. Nun kommt heraus: Dahinter könnte viel mehr stecken.
Publiziert: 01.06.2023 um 16:16 Uhr
|
Aktualisiert: 01.06.2023 um 16:33 Uhr
1/6
Ein junger Mann ist vor Gericht verurteilt worden, weil er Sex mit einer minderjährigen Winterthurerin hatte. (Archivbild)
Foto: Keystone

Am 27. März 2021 schreibt eine Winterthurerin (14) mit einem Mann (22) aus Horgen ZH auf der Social-Media-App Snapchat. Schnell geht es um Sex. Es kommt zum Treffen, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits weiss, dass sie minderjährig ist. Er zahlt 250 Franken für den Geschlechtsverkehr mit ihr, alles wird obendrein noch gefilmt. Der Fall landete kürzlich vor Gericht und der 22-Jährige wurde verurteilt.

Kein Einzelfall: Laut «Tages-Anzeiger» wurde beim Prozess klar, dass rund zehn ähnliche Verfahren im Raum Schaffhausen im Gange sind, jeweils mit der heute 16-Jährigen als Privatklägerin, die als Genugtuung Geld will.

Offenbar könnte noch mehr dahinterstecken. Und zwar ein Sugar-Daddy-Ring, wie die «NZZ» berichtet. Als Sugar-Daddy wird ein älterer Mann genannt, der junge Frauen mit Geld lockt, oftmals gegen sexuelle Gegenleistungen. Demnach steckt hinter den Angeboten auf Snapchat ein mutmassliches Ausbeutungssystem. Mehrere minderjährige Mädchen sollen fremdgesteuert agiert haben. Das hätten Ermittlungen der Zürcher und Schaffhauser Behörden ergeben.

Minderjährige aus Bordell im Aargau befreit

Erwachsene Männer sollen die Teenagerinnen in die Prostitution geführt haben. Den Jugendlichen wird ihre Opferrolle oftmals nicht bewusst, sie lockt das viele Geld, das sie verdienen können.

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen mehrere mutmassliche Drahtzieher hinter dem Prostitutionsring. Da es sich bei den Opfern um Minderjährige handelt, werden die Fälle auch ohne Zwang als Menschenhandel gewertet. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Zuletzt hatte der Fall einer minderjährigen Prostituierten in Baden AG für Aufsehen gesorgt. Die Osteuropäerin wurde von der Polizei befreit, die Bordellbetreiberin (58) wurde verhaftet. (nad)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?