Darijo P.* ist seit drei Monaten arbeitslos, als er von der NNA-Bau GmbH hört. Der Logistiker verlor seinen Job bei einer Massenentlassung. Die NNA suche immer Leute, erzählen ihm Freunde. Und tatsächlich: Darijo P. erhält einen Arbeitsvertrag: 36.10 Franken Stundenlohn brutto. Er zögert nicht, unterschreibt.
Vier Monate später kündigt ihm die NNA fristlos. Den letzten Monatslohn habe er nicht erhalten, frühere Löhne seien ihm nur zum Teil ausbezahlt worden. «Mein Chef schuldet mir über 14'000 Franken», sagt Darijo P.
Abzocke auf Baustellen kommt häufig vor – und hat System. Baufirmen wollen Kosten sparen und stellen Subunternehmen an, die möglichst wenig Geld verlangen. «Manche Subunternehmen bieten ihre Dienste derart günstig an, dass dem Bauunternehmen eigentlich klar sein müsste, dass die Arbeiter dort ausgebeutet werden», sagt Chris Kelley, Leiter Sektor Bau bei der Gewerkschaft Unia.
Zum Fall der NNA-Bau GmbH sagt er: «Viele der Vorwürfe decken sich mit dem klassischen Muster eines Lohndumpingfalls.»
In den Lohnabrechnungen der Firma fehlten etwa im GAV geregelte Abzüge wie der Berufsbeitrag oder der Beitrag zur Frühpensionierung. Zudem müsste die NNA einen Teil der Reisezeit entschädigen – auch das tat sie gemäss Lohnabrechnung nicht.
Dass sich die NNA als Subunternehmen ausgibt, obwohl sie effektiv Personalverleih betreibt, verwundert Kelley nicht: «Betrügerische Baufirmen verwischen oft die Grenzen zwischen Subunternehmertum und Personalverleih, um ihre Mitarbeiter auszubeuten und Kontrollen zu erschweren.»
Abzocke auf Baustellen kommt häufig vor – und hat System. Baufirmen wollen Kosten sparen und stellen Subunternehmen an, die möglichst wenig Geld verlangen. «Manche Subunternehmen bieten ihre Dienste derart günstig an, dass dem Bauunternehmen eigentlich klar sein müsste, dass die Arbeiter dort ausgebeutet werden», sagt Chris Kelley, Leiter Sektor Bau bei der Gewerkschaft Unia.
Zum Fall der NNA-Bau GmbH sagt er: «Viele der Vorwürfe decken sich mit dem klassischen Muster eines Lohndumpingfalls.»
In den Lohnabrechnungen der Firma fehlten etwa im GAV geregelte Abzüge wie der Berufsbeitrag oder der Beitrag zur Frühpensionierung. Zudem müsste die NNA einen Teil der Reisezeit entschädigen – auch das tat sie gemäss Lohnabrechnung nicht.
Dass sich die NNA als Subunternehmen ausgibt, obwohl sie effektiv Personalverleih betreibt, verwundert Kelley nicht: «Betrügerische Baufirmen verwischen oft die Grenzen zwischen Subunternehmertum und Personalverleih, um ihre Mitarbeiter auszubeuten und Kontrollen zu erschweren.»
Sein Chef: Luan S.* (47) aus Emmenbrücke LU, Inhaber der NNA. Etwa 12 bis 14 Leute hätten für Luan S. gearbeitet, ausschliesslich Osteuropäer ohne Deutschkenntnisse. «Unser Chef schickte uns auf verschiedene Baustellen zum Aushelfen. Ihn sahen wir praktisch nie», erzählt Darijo P.
An andere Firmen ausgeliehen
Mehrere dieser Baustellen gehörten zu einem Fassadenspezialisten im Kanton Zug. Die Mitarbeiter von Luan S. halfen also meist bei anderen Firmen aus.
«Ich war verunsichert, weil wir nur für andere Firmen gearbeitet haben», sagt Darijo P. Bei der Einstellung und in seinem Arbeitsvertrag sei das nicht erwähnt worden.
Der Zuger Fassadenspezialist erklärt gegenüber Blick, man habe die NNA als Subunternehmen angestellt. Das ist gängige Praxis: Ein Bauunternehmen lagert Teile des Bauvorhabens an andere Firmen aus. Diese Subunternehmen werden also für die Erledigung eines bestimmten Auftrags engagiert.
Eher Personalverleih als Subunternehmen
Ueli Greub, Ressortleiter Vermittlung und Verleih beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, erklärt: «Das Subunternehmen führt den festgelegten Auftrag selbstständig aus. Es gibt seinen Mitarbeitern konkrete Anweisungen, stellt Material zur Verfügung und kontrolliert die Arbeitsstunden.»
Doch NNA-Chef Luan S. ist fast nie am Einsatzort. Darijo P.: «Die Anweisungen hat mir der Bauleiter des Zuger Fassadenspezialisten erteilt.» Teamkollege Gergo V.*, der auch für die NNA arbeitete, zeigt Blick seine Stundenblätter: Unterzeichnet wurde sie von einem Mitarbeitenden des Fassadenspezialisten.
Keine Präsenz, keine Anweisungen, keine Kontrolle – ist die NNA damit überhaupt ein Subunternehmen? Ueli Greub vom Seco kann zum Fall keine Stellung nehmen, erklärt aber allgemein: «Wenn das Recht, Anweisungen zu erteilen, bei der Auftraggeber-Firma liegt, kann man von Personalverleih ausgehen. Das ist bewilligungspflichtig.»
200'000 Franken Schulden
Im Gegensatz zu einem Subunternehmen muss ein Personalverleih also eine Bewilligung beim Kanton beantragen. Der Firmeninhaber muss unter anderem einen guten Leumund vorweisen, ohne Vorstrafen und Betreibungen sein.
Luan S. hat gemäss Register des Seco keine solche Bewilligung. Kein Wunder: Er ist verschuldet. Blick liegt eine Betreibungsauskunft von S. aus dem Jahr 2021 vor: 12 Einträge, mehrheitlich Steuerschulden und offene Krankenkassenrechnungen – insgesamt über 200'000 Franken!
Darijo P. sagt: «Mir zahlte er den Lohn nur, wenn ich persönlich in seinem Büro vorbeikam und ihn darum bat.» Die Beiträge seien ihm willkürlich vorgekommen.
Lohnabrechnungs-Chaos
Blick liegt eine Auszahlung von Luan S. an Darijo P. vor: Demnach werden Darijo P. 30 Franken Nettolohn pro Stunde bezahlt. In seinem Arbeitsvertrag ist ein Bruttolohn von 36.18 abgemacht. Wie Luan S. auf die 30 Franken gekommen ist, ist völlig unklar.
Darijo P. verlangt wiederholt eine Lohnabrechnung. Luan S. gibt nach, stellt eine aus. Die 30 Franken, die er Darijo P. ausgezahlt hat, gibt er plötzlich als Bruttolohn an und zieht davon noch Beiträge für die Sozialversicherungen ab. Demnach stünden Darijo P. statt 30 Franken netto nur noch 26.56 Franken zu. «Ich war völlig verwirrt», sagt P.
Kein Arbeitsvertrag
Hinzu kommt: P.s Sozialversicherungsnummer ist auf der Abrechnung nicht angegeben. Die Beiträge, die Luan S. auf dem Papier abzieht, kann er also gar nicht einzahlen.
Schlimmer noch ergeht es dem NNA-Mitarbeiter Gergo V.*: «Ich hatte gar keinen Arbeitsvertrag!» Auch V. fordert eine Lohnabrechnung ein. Die zeigt: Luan S. bezahlt ihm einen Stundenlohn von 23.57 Franken brutto. Der im Gesamtarbeitsvertrag festgelegte Mindestlohn liegt aber bei 26.90 Franken.
Baufirma gibt sich ahnungslos
Luan S. will gegenüber Blick kein Statement abgeben. Das erwähnte Fassaden-Unternehmen schreibt: «Unsere Subunternehmer sind vertraglich verpflichtet, geltendes Recht, Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne ausnahmslos einzuhalten.» Die Einhaltung werde kontrolliert – bislang habe man keine Hinweise auf einen Verstoss.
Ende November 2023 will die NNA Gergo V. nicht mehr weiter beschäftigen – nach sechs Wochen Arbeit ohne Vertrag.
Darijo P. wird Anfang November 2023 mündlich fristlos entlassen. Anhand seines Arbeitsvertrags und der Stundenblätter stünden ihm insgesamt 26'628 Franken zu. Erhalten hat er knapp 12'400 Franken, wie die Abrechnungen belegen. «Ich werde für mein Recht kämpfen», sagt P. Er zieht nun vor Arbeitsgericht. «Auch für die anderen, die sich nicht wehren können.»
*Namen geändert