Lebensgefährlicher Wirkstoff
Schweizerin (27) verkauft Diät-Tee – und kommt in U-Haft

Ein Diät-Rezept wurde einer Schweizerin zum Verhängnis. Sie verkaufte Diät-Tee, doch beachtete dabei das Heilmittelgesetz nicht. Jetzt muss sie eine hohe Strafe zahlen.
Publiziert: 01.09.2022 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2022 um 14:10 Uhr
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Abnehm-Tipps versprechen beinahe meist, dass die Kilos schnell purzeln.
Foto: Shutterstock

«Trinken Sie diesen Tee jeden Morgen und eine Gewichtsabnahme von mindestens zehn Kilogramm in einem Monat ist garantiert!» Das Internet ist voll von solch vermeintlich raffinierten Tipps und Tricks.

Auch eine Schweizerin (27) machte sich offenbar Hoffnungen, mithilfe eines appetithemmenden Tees schnell Gewicht zu verlieren, berichtet die «NZZ». Im Oktober 2018 bestellte sie den Tee Esilaa im Internet aus Deutschland zum Eigengebrauch – vorerst. Das Produkt wirkte bei der jungen Frau, sie wurde sogar von anderen Menschen auf ihre Gewichtsabnahme angesprochen, heisst es im Artikel. Da kam ihr die Idee, den Tee in der Schweiz weiterzuverbreiten. Sie bestellte 100 Schachteln im Wert von 5500 Franken. Sie begann den Tee in der Schweiz weiterzuverkaufen und verdiente gut daran. Bis das Heilgesetz ihr einen Strich durch die Rechnung machte.

Wunder-Zutat angeblich Basilikum

Laut der Instagram-Seite der Vertreiberin in Deutschland sorgte eine «geheime Zutat» für die unglaublichen Resultate. Die Schweizerin fragte sogar noch nach, was denn der Wunder-Inhaltsstoff sei. Mündlich wurde ihr gesagt, es sei Basilikum. Daraufhin erstellte sie ein Begleitschreiben für den Produktverkauf und eröffnete einen Instagram-Account, um den Tee anzubieten.

Ihr Geschäft boomte

Jede Schachtel verkaufte sie mit 15 bis 20 Franken Gewinn. Laut Strafbefehl kommunizierte sie mit ihrer Kundschaft über Whatsapp und liess sich das Geld auf ein Postkonto zahlen.

Ihr Geschäft boomte. Sie bestellte weitere Schachteln und reiste dafür viermal nach Deutschland, um den Kaufpreis bar zu übergeben. Doch im September 2019, über ein Jahr nach ihrer ersten Tee-Bestellung, verbrachte die Schweizerin einen Tag in Untersuchungshaft.

Eigentlicher Wirkstoff lebensgefährlich

Es stellte sich heraus, dass der Tee den Wirkstoff Sibutramin enthielt. Dieser unterliegt in der Schweiz laut Heilmittelgesetz einer Zulassungspflicht, die die Frau verletzt hatte. Jahrelang wurde Sibutramin als Appetitzügler eingesetzt. So sollte starkes Übergewicht reduziert werden. Doch der Wirkstoff ist mit Vorsicht zu geniessen.

Sibutramin führt zu einer indirekten Stimulierung des sympathischen Nervensystems, doch bringt auch starke Nebenwirkungen mit sich: Es kann sowohl den Blutdruck als auch die Herzfrequenz erheblich erhöhen und so Herzrasen verursachen.

Weltweit ist es zu mindestens 49 Todesfällen in Verbindung mit Sibutramin gekommen – selbst unter ärztlicher Kontrolle. Wegen dieser starken Nebenwirkungen wurden Sibutramin-haltige Arzneimittel in einigen Industrieländern unterdessen vom Markt genommen. Die Zulassungsbehörde Swissmedic hat sogar auf ihrer Website mehrere Warnungen für derartige Tees aufgeschaltet.

4600 Franken Strafe

Im Mai 2022 wurde die Frau nun wegen mehrfacher fahrlässiger Übertretung des Heilmittelgesetzes zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Da sie einen Tag in Untersuchungshaft verbrachte, erhielt die Beschuldigte einen Nachlass von 100 Franken. Billig kommt sie trotzdem nicht davon: Einschliesslich Gutachten und Gebühren muss sie 4600 Franken bezahlen.

Das, was die Untersuchungsbehörden noch bei der Schweizerin vorfanden -Teesäckchen, Schachteln, Dosen mit Pulver – wurde vernichtet. (hei)

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