Kinder würden zum Gebrauch von Dildos animiert
Strafanzeige gegen «Porno-Broschüre» vom BAG

Die Sexual-Aufklärungsbroschüre «Hey You» ist heftig umstritten. Jetzt hat der Verein Schutzinitiative um SVP-Nationalrätin Verena Herzog Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingereicht. Kinder würden zu sexuellen Handlungen animiert, kritisiert der Verein.
Publiziert: 15.11.2022 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2022 um 14:33 Uhr
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Der Aufklärungsbroschüre «Hey You» wird starke Kritik entgegengebracht.
Foto: zvg (Sexuelle Gesundheit Schweiz)

Anal-Plugs und Lecktücher sorgen beim Verein Schutzinitiave für grosse Empörung. Der Stein des Anstosses? Die 60-seitige Aufklärungsbroschüre «Hey You». Sie gibt Teenies zwischen 12 und 18 Jahren Antworten zum Beispiel auf Fragen wie «Wie erkenne ich einen Orgasmus?» oder was denn ein Lecktuch sei. In neun Kapiteln vermittelt das für Schulen gedachte Aufklärungsstück Informationen unter anderem über Liebe, Sex und Verhütung.

Die Broschüre ist allerdings umstritten. Bereits im Juni übte der Verein Schutzinitiative, in dessen Vorstand unter anderem SVP-Nationalrätin Verena Herzog (66) sitzt, harte Kritik an der «perversen Broschüre». Das Werk des herausgebenden Vereins Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH), Partner des Bundesamts für Gesundheit (BAG), müsse aus dem Verkehr gezogen werden. Gegen die Vorwürfe im Sommer wehrten sich die Herausgeber entschieden. Jetzt hat der Verein Schutzinitiative Strafanzeige gegen die Herausgeber und zwei Redaktorinnen erstattet.

«Kinder ab zwölf zum Gebrauch von Sexspielzeugen animiert»

Die Broschüre animiere «unter dem Deckmantel der Aufklärung Kinder und Jugendliche zum Gebrauch von Sexspielzeug wie Umschnalldildos, Lecktücher und Anal Plugs», kritisiert der Verein in einer Mitteilung und nennt das Heft eine «Porno-Broschüre».

Genau wird den Verantwortlichen vorgeworfen, gegen den Artikel 187 des Strafgesetzbuches «Sexuelle Handlungen mit Kindern» verstossen zu haben. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem keine konkrete Gefährdung zur Erfüllung des Tatbestands vorausgesetzt wird, sondern auch bereits die Verleitung zu einer sexuellen Handlung ausreicht.

Laut Verein sei aus der Broschüre erkennbar, dass «das Zielpublikum – also schon Kinder ab zwölf – zum Gebrauch von Sexspielzeugen inspiriert und animiert und somit zu einer sexuellen Handlung verleitet wird», heisst es in der Mitteilung. Zusätzlich zu der Strafanzeige geht der Verein auch verwaltungsrechtlich gegen die Verantwortlichen der Broschüre vor und kritisiert die Finanzhilfe vom Bund. Konkret wird die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz mit 800'000 Franken pro Jahr vom Bund unterstützt.

Sexkoffer sorgte schon 2011 für grosse Aufregung

Es ist nicht das erste Mal, dass sexuelle Aufklärung an Schweizer Schulen auf erheblichen Widerstand stösst. 2011 waren es Sexkoffer, die an Basler Schulen verteilt wurden: Neben Plüschvaginas und Holzpenissen enthielten die Koffer auch Aufklärungsvideos für Kinder und Jugendliche für verschiedenste Altersklassen. Es kam zum grossen Aufschrei. Die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» wurde 2013 lanciert – und wieder zurückgezogen, da die Sexkoffer wieder verschwanden.

Doch damit nicht genug des Widerstandes: Zwei Basler Familien klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem der Sexualkundeunterricht zum obligatorischen Bestandteil des Lehrplans erklärt wurde. 2018 verloren sie den Prozess. Damit wurde eine jahrelange und emotionale Debatte beendet. (hei)


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