Keine Gnade für Joachim U. (38)
Deutscher Onlinebetrüger kassiert Gefängnis und Landesverweis

Joachim U. zockte einen Online-Kunden nach dem anderen ab. Nun hat das Bezirksgericht Meilen den Betrüger verurteilt. Er muss alles zurückzahlen, in den Knast und raus aus der Schweiz.
Publiziert: 10.02.2021 um 21:17 Uhr
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Aktualisiert: 10.02.2021 um 21:25 Uhr
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Auf diesem Sofa lag Joachim U.(38)* und zockte auf dem Laptop Dutzende Kunden ab. Er verkaufte Spielkonsolen und Handys, lieferte aber nichts.
Foto: Beat Michel
Beat Michel

Vor dem Bezirksgericht Meilen ZH wünschte sich der Deutsche Joachim U. (38)* im Schlusswort, dass er nur noch nach Hause will. Darauf muss sich er noch etwas gedulden. Zuerst muss er seine Gefängnisstrafe absitzen.

Über die Onlineplattform Marketplace von Facebook und auf tutti.ch bot der stark übergewichtige Arbeitslose immer wieder Handys und Spielkonsolen an. Er kassierte ab, lieferte aber nicht.

Das Gericht hat den Betrüger jetzt des gewerbsmässigen Betrugs, der Beschimpfung und des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz schuldig gesprochen. Er kassiert 32 Monate Gefängnis unbedingt, wovon er 428 Tage bereits abgesessen hat. Dazu kommt eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 15 Franken und eine Landesverweisung für sieben Jahre.

Fast 10'000 Franken Schadenersatz

Der Verurteilte muss 35 Privatklägern, verteilt über die ganze Schweiz, ertrogene Beträge von 9'873 Franken zurückzahlen. In der Anklageschrift waren 63 Geschädigte aufgeführt, mit einem Schaden von über 14'000 Franken. Nicht alle haben geklagt, anderen wurde der Schaden nicht anerkannt.

Neben gewerbsmässigem Betrug muss er sich auch für die Beschimpfung einer Kundin verantworten, die sich bei ihm nach einem bestellten und bezahlten iPhone erkundigte. Er schrieb ihr, nachdem sie mit Polizei gedroht hatte: «aha...was bist du für eine dumme sau... aber gut zu wissen... lass mich bloss in ruhe».

Illegal in der Schweiz

Ebenfalls schuldig ist er des illegalen Aufenthalts in der Schweiz. Er wohnte ohne Aufenthaltsbewilligung während fast vier Jahren bei seiner Geliebten und ihrem Ehemann in einem Dorf an der Zürcher Goldküste.

Seine Ex-Freundin und ihre Familie sind erleichtert über das Urteil. Wie sie BLICK verrieten, hatten sie grosse Angst vor seiner Rache. Jetzt kann er mindestens acht Jahre lang nicht in ihre Nähe.

*Name von der Redaktion geändert


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