Die Zahl der Vergehen von Joachim U.* (38) ist gross. Die Auflistung der Betrugsfälle vom Januar bis November 2019 füllt dreieinhalb DIN-A4-Seiten. Über die Onlineplattform Marketplace von Facebook und auf tutti.ch bot der Deutsche immer wieder Handys und Spielkonsolen an. Er kassierte ab, lieferte aber nicht. Gewerbsmässiger Betrug sagt die Staatsanwältin vor dem Zürcher Bezirksgericht Meilen. Sie fordert vier Jahre Gefängnis und zehn Jahre Landesverweisung. Die Verteidigung plädiert auf Betrug und 14 Monate Haft.
Der übergewichtige Deutsche erklärt sein Verhalten mit seiner Kauf- und Spielsucht. «Ich habe es nicht wegen des Geldes gemacht», sagt Joachim U. mit belegter Stimme. «Ich habe nur betrogen, weil ich Sachen kaufen musste.» Die Staatsanwältin glaubt ihm kein Wort. «Weder Kauf- noch Spielsucht wurde bei Ihnen je diagnostiziert», sagt sie.
«Geldstrafen hatten keine Wirkung»
Der Gerichtspräsident konfrontiert den Angeklagten mit seiner kriminellen Vorgeschichte. Er sagt: «Zwischen 2013 und 2017 haben Sie in der Schweiz drei Vorstrafen kassiert. 2019 sind Sie wieder straffällig geworden. Haben Sie denn nichts gelernt? Offensichtlich haben Geldstrafen bei Ihnen keine Wirkung.» Joachim U. hat darauf keine schlaue Antwort.
Doch der Wahlschweizer hat noch mehr auf dem Kerbholz: «In Deutschland haben Sie 17 Vorstrafen in elf Jahren kassiert. Darunter sind auch vier Mal Betrug und ein Diebstahl», sagt der Gerichtspräsident. «Sie sind nicht erst in der Schweiz straffällig geworden.»
Am Prozess geht es um die Straftaten im Jahr 2019 in der Schweiz. Der Gerichtspräsident fasst die Untersuchung zusammen: «Sie haben in elf Monaten 63 Mal delinquiert. Insgesamt erbeuteten Sie fast 15'000 Franken. Das ergibt mehr als 1300 Franken pro Monat. Das ist das Dreifache Ihrer Hartz-IV-Rente von 400 Euro.»
Der arbeitslose Deutsche ist vor fünf Jahren in die Schweiz gekommen. Er zog zu einer verheirateten Schweizerin an der Zürcher Goldküste und hatte eine Liebesbeziehung mit ihr. Er wohnte sogar bei der Frau und ihrem Mann in der Wohnung. Ob denn das nicht schwierig gewesen sei, wollte der Richter wissen. «Am Anfang schon. Aber als wir uns besser kennengelernt hatten, ging es», sagt der Angeklagte.
Illegal in der Schweiz
Die meiste Zeit hielt er sich illegal in der Schweiz auf. Sein Aufenthaltsgesuch hatte das Migrationsamt abgewiesen und setzte die Ausreisefrist auf den 14. April 2016 an. Er hielt sich nicht daran.
In seinem Schlusswort zeigt sich der Angeklagte reuig. Er sagt mit weinerlicher Stimme: «Jetzt war ich schon zwei Weihnachten in Haft, ich will nur noch nach Hause. Es tut mir leid, was ich getan habe und schäme mich dafür.» Das Gericht fällt das Urteil in den kommenden Tagen.
*Name geändert