Er kassierte mit falschem Apple-Support
3,5 Jahre Knast für Abzock-Informatiker!

Informatiker René K. hat mit teuren 0900er-Nummern Leute abgezockt, welche Hilfe bei Handy- oder Computerproblemen suchten. Das Gericht hat ihn nun zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Publiziert: 28.03.2019 um 23:18 Uhr
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Aktualisiert: 10.02.2021 um 21:10 Uhr
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Simple Masche, simples Design: Mit dieser Google-optimierten Webseite geht der Supporter auf Kundenfang – sie ist immer noch online.
Foto: Screenshot BLICK
Lorenz Keller
Lorenz KellerDigital-Redaktor

Für das Bezirksgericht Zürich ist es eine klare Sache. René K.* (48) hat mit kostenpflichtigen Nummern unzählige Leute abgezockt, die im Internet oder in Branchenverzeichnissen nach Support für ihr Programm oder ihr Gerät von Apple, Samsung, Microsoft oder Google gesucht hatten (BLICK berichtete).

Wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilte das Gericht den selbständigen Informatiker zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldbusse von 220 Tagessätzen à 30 Franken, das sind 6600 Franken. Der Beschuldigte muss die Haft antreten, abzüglich der 78 Tage, die er bereits in Untersuchungshaft absass.

Damit folgt das Bezirksgericht vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nur die Zivilforderung von Microsoft wird abgewiesen. Dafür erhält die Firma eine Prozessentschädigung von 10'500 Franken.

K. will sich wehren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Anwalt von René K. kündigte gegenüber BLICK bereits Berufung an. Denn vor Gericht hatte der Beschuldigte stets bestritten, jemanden arglistig getäuscht zu haben.

René K. wurde im August 2016 verhaftet und verbrachte danach über zwei Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwältin warf ihm vor, dass er auch nach einer Verurteilung 2010 weiter sogenannte Mehrwertdienstnummern mit 0900er-Vorwahl betrieben und damit gewerbsmässig betrogen habe.

Die 1.99 Fr. pro Minute liefen auch nach Weiterleitung weiter

Und das funktionierte so: René K. richtete diverse Telefonnummern ein, welche Anrufer 1.99 Franken pro Minute kosteten. In Branchenverzeichnissen sowie in Inseraten der Google-Suche bot er seine Dienste beispielsweise unter dem Stichwort «Apple Support» an.

Die gleiche Masche zog der Informatiker auch mit den bekannten Marken Samsung, Microsoft und Google durch. User konnten so meinen, sie würden die offizielle Supportnummer anrufen.

Die Staatsanwältin warf dem Beschuldigten zudem vor, er habe ohne Angestellte den beworbenen 24-Stunden-Support gar nicht anbieten können. Der grösste Teil der Anrufe sei direkt an die jeweiligen Supportnummern der Hersteller weitergeleitet worden, die gratis oder deutlich günstiger gewesen wären.

Auch wenn René K. selbst abgenommen habe, sei nach «kurzer, belangloser Unterhaltung» auf die offiziellen Telefonnummern weitergeleitet worden. Bei jeder Umleitung habe der Anrufer die 1.99 Franken pro Minute weiterzahlen müssen – bis zum Ende des Anrufs. Im untersuchten Zeitraum von knapp einem Jahr hat der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft über 220'000 Franken unrechtmässig erwirtschaftet.

«Die Kunden waren mit dem Dienst zufrieden»

Eine ganz andere Version der Geschichte präsentierte die Gegenseite vor Gericht. Zwar sprach auch der Verteidiger davon, dass es «nicht die feine Geschäftsart» sei, nach der Weiterleitung zum offiziellen Support weiter 1.99 Franken pro Minute zu verlangen. Aber es sei eben auch nicht strafbar. Auch die bekannten und unbestrittenen Auskunftsdienste würden dies machen.

Der Beschuldigte habe in zwei Monaten von 1043 Anrufen immerhin 283 persönlich angenommen. «Die Kunden waren mit seinem Dienst zufrieden, es gab kaum Reklamationen, und auch die Staatsanwaltschaft hat keine Geschädigten gefunden», so der Verteidiger. Zudem sei immer transparent gewesen, was der Anruf koste.

Betrug oder nicht? Für das Bezirksgericht Zürich war die Antwort klar. Nun muss sich wohl auch das Obergericht mit der Frage beschäftigen.

* Name geändert

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