Wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Mittwoch mitteilte, wollte der Mann am 21. Mai über den Bündner Zollübergang La Drossa in die Schweiz einreisen. Bei einer Kontrolle stellten Zollbeamte im Wageninneren dutzende Wasser-, Milch-, Shampoo- und Schnapsflaschen fest. Alle enthielten Ethanol, also reinen Alkohol.
Der Fahrer erhielt eine Busse in vierstelliger Höhe, die er noch vor Ort bezahlte. Da er keine Abgaben auf den Alkohol entrichten wollte, wurde er mit der Ware nach Italien zurückgeschickt.
Die Abgaben bei alkoholischen Getränken wie Ethanol belaufen sich auf 15 Franken pro Liter, wie das BAZG auf Anfrage erklärte. Ausgenommen sei eine Freimenge von einem Liter. Der Schmuggler wollte demnach Abgaben von etwa 2000 Franken einsparen. Zudem hätte er ab einem Warenwert von 300 Franken die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Ethanol wird als legaler Zusatz für alkoholische Getränke verwendet. Zudem wird der reine Alkohol als Lösungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt, für medizinische oder kosmetische Zwecke sowie als Treibstoff.