Er will partout keine Maske tragen. Unter keinen Umständen. Dafür musste sich ein Mann letzte Woche vor dem Kantonsgericht Glarus verantworten. Weil er an einer politischen Veranstaltung keinen Mundschutz trug, wurde er von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 250 Franken verdonnert. Zahlen wollte er die Strafe nicht und ging daher vor Gericht.
Der Mann ist eingefleischter Corona-Skeptiker, organisierte in der Vergangenheit schon Demos mit. Und so weigerte er sich auch, im Gerichtssaal eine Maske tragen. Dort gilt eine Maskenpflicht. Er könne aus «verschiedenen Gründen» keinen Mundschutz tragen, so seine Erklärung, wie die «Glarner Nachrichten» berichten. Die Reaktion vom Gericht: Der Prozess wurde extra für den Querulanten ins Freie verlegt.
«Die Verhandlung beginnt draussen, weil Sie in der Vergangenheit Probleme mit der Maskenpflicht hatten», erklärte der Gerichtspräsident laut den «Glarner Nachrichten».
Forderte Beweise für die Existenz von Corona
Der Angeklagte nutzte die Verhandlung im Freien dann auch, um seine kruden Theorien zu verbreiten. So forderte er beispielsweise vom Gericht Beweise über die Existenz des Coronavirus. Schliesslich seien mehrere Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass es den Erreger gar nicht gebe. Darum seien die Massnahmen auch Irrsinn, so der Corona-Skeptiker.
Mit der Argumentation erklärte er auch die Tatsache, dass er keine Maske tragen würde. Wenn es keine Pandemie gibt, braucht es auch keinen Mundschutz. Und überhaupt würde die Maske ohnehin keine Wirkung haben. Im Gegenteil: Sie würde sogar schaden. Aus diesem Grund forderte er auch eine Einstellung des Verfahrens. Und nicht nur das: Er verlangte auch eine Genugtuung von 500 Franken plus «Arbeitsaufwendungen» von 1760 Franken.
Ein Urteil in dem Verfahren wurde noch nicht gefällt.
Es ging nur um das rechtliche Gehör
Aber warum knickte das Gericht ein? Gab es keine andere Möglichkeit, dem notorischen Masken-Verweigerer den Prozess zu machen? Das Gericht sieht darin kein Problem. «Das Kantonsgericht kam dem Verweigerer nicht entgegen, selbst wenn er es so empfunden haben sollte», sagt Gerichtspräsident Daniel Anrig zu Blick. Es sei nur darum gegangen, dem Beschuldigten das rechtliche Gehör zu gewähren. Ausserdem hätte es schon andere Verhandlungen im Freien gegeben.
Allerdings sei es zum ersten Mal mit einem Maskenverweigerer gewesen. Grundsätzlich würden Verhandlungen im Gerichtshaus statt. Wenn sachliche Gründe dafür sprechen würden, fände die Verhandlung vor Ort statt, zum Beispiel bei einem Augenschein. Der Gerichtspräsident zu Blick: «Ein Empfang eines Maskenverweigerers vor dem Gerichtshaus ist keine Verhandlung im Sinne der Strafprozessordnung.» (jmh)