Eine Mutter (51) aus Winterthur hat für ihre verlängerten Sportferien einen hohen Preis bezahlt: Im Juni 2023 wurde sie per Strafbefehl zu einer Busse von 3000 Franken und Gerichtsgebühren von 900 Franken verurteilt.
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Die Mutter wollte mit ihrer 14-jährigen Tochter eine zusätzliche Ferienwoche verbringen und stellte dafür am 9. Januar 2023 bei der Sekundarschule ein Gesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt – in dieser Zeit fanden wichtige Stellwerktests statt. Gründe für das abgelehnte Gesuch waren ungenügende Leistungen der Tochter und die vielen Absenzen – einige davon unentschuldigt. Dies berichtet «20 Minuten».
Eltern sind für Schulbesuch verantwortlich
Trotz des abgelehnten Dispensationsgesuchs entschied sich die Mutter, die Reise anzutreten. Laut Strafbefehl hat sie damit ihre «Elternpflicht zur Gewährleistung des regelmässigen Schulbesuchs ihres Kindes» missachtet und gegen Artikel 57 der kantonalen Volksschulverordnung verstossen. Dieser hält fest, dass Eltern für den regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich sind.
Die Mutter hat den Strafbefehl angefochten, weshalb nun das Bezirksgericht Winterthur am Donnerstag darüber entscheiden muss. Der Fall wirft die Frage auf, wie viel Spielraum Eltern bei der Planung von Ferien haben und ab wann die Schulpflicht Vorrang hat.
Das müssen Eltern beachten
Wenn Eltern ihr Kind für eine kürzere oder eine längere Zeit vom Unterricht befreien wollen, sollten sie sich am besten direkt bei der Schule erkundigen, wo das Gesuch eingereicht werden muss. In den meisten Kantonen ist das die Schulpflege. Wichtig ist, im Gesuch zu erwähnen, was geplant ist und warum die Reise einen Mehrwert für die Familie und das Kind hat.
Wenn Eltern eine längere Reise planen – zum Beispiel eine Weltreise – ist das grundsätzlich möglich. Einige Kantone bieten die Möglichkeit, dass die Kinder die Schulpflicht mit Privatunterricht erfüllen können. Ein solches Abenteuer sollte aber frühzeitig dem Kanton und der Lehrperson gemeldet werden.