Er fotografierte seine Opfer nackt im Schlaf
Zürcher schändet sieben Frauen – ein Jahr Gefängnis

Ein Mann schändet über Jahre hinweg sieben Frauen. Nun muss er ins Gefängnis. Seine Führungsposition in einer grossen Firma darf der Mann aber behalten.
Publiziert: 24.11.2021 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2021 um 07:22 Uhr
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Insgesamt sieben Frauen hat ein Mann aus Zürich geschändet.
Foto: shutterstock

Die Masche war immer die Gleiche: Der Mann spricht in einer Bar in Zürich Frauen an und spendiert ihnen reichlich Alkohol. Er selbst trinkt hingegen fast gar nichts. Als die Frauen genug betrunken sind, nimmt er sie mit in seine Wohnung. Dort kommt es zu sexuellen Handlungen.

Insgesamt sieben Frauen hat der Mann zwischen 2013 und 2017 so geschändet. In mindestens einem Fall soll der Mann noch weitergegangen sein. Mittels «einer grünen Flüssigkeit habe der Beschuldigte eine Bewusstlosigkeit des Opfers herbeigeführt und sie dann vergewaltigt, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Diverse Nacktfotos angefertigt

Den Fall ins Rollen gebracht hat ein Opfer aus dem Oberwallis. Die Mutter des Opfers zeigte den Mann an, es kam zur Hausdurchsuchung. Dabei fand die Polizei auf dem Handy des Mannes diverse Nacktfotos seiner Opfer, als sie völlig betrunken und weggetreten schliefen. Dabei berührte er sie auch an ihren Genitalien. Keine der Frauen wusste, dass diese Bilder aufgenommen wurden.

Das Kantonsgericht Wallis verurteilte den Mann nun wegen mehrerer Sexualdelikte. Die Benützung der «grünen Flüssigkeit» hingegen konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen.

Das Gericht verurteilte ihn zu 34 Monate Gefängnis. 12 Monate davon unbedingt. Zudem muss der Mann zwei seiner Opfer zwischen 6000 und 8000 Franken Genugtuung zahlen und die Gerichtskosten von 36'500 Franken übernehmen.

Führungsposition behalten

Rund um die Uhr hinter Gitter muss der Mann aber nicht. Aufgrund seines Strafmasses muss der Mann nur die Nacht in der Zelle verbringen. Tagsüber darf er normal arbeiten gehen.

Laut dem «Boten» besetzt der Mann eine Führungsposition in einer grossen Schweizer Firma. Diese will die «persönliche Angelegenheit» nicht kommentieren. Seinen Job darf er trotz der Verurteilung behalten. (zis)

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