«Carlos»-Prozess beendet, Urteil nächste Woche
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Carlos erschien nicht:«Carlos»-Prozess beendet, Urteil nächste Woche

Das sagen Straftrechts-Experten über mögliche Verwahrung im «Fall Carlos»
«Brian lebenslänglich einzusperren, wäre falsch»

Er ist aggressiv, renitent und scheut nicht davor zurück, Gefängnispersonal anzugreifen. Jetzt droht Brian alias Carlos die Verwahrung. Zwei Strafrechts-Experten erklären im BLICK, was ihn erwarten könnte.
Publiziert: 31.10.2019 um 14:28 Uhr
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Aktualisiert: 31.10.2019 um 18:23 Uhr
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Carlos (24), der mit richtigem Namen Brian heisst, ist der ehemals «berüchtigtste Jugendstraftäter der Schweiz».
Foto: BLICK/SRF
Dominique Rais

Siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe plus anschliessende Verwahrung: Das fordert die Staatsanwaltschaft im Fall des Dauerdelinquenten Brian (24). «Wenn ein entsprechendes Urteil gesprochen wird und er sich weiterhin verweigert, wird er es wohl schwer haben», sagt André Kuhn (45), Fachanwalt Strafrecht, zu BLICK.

Fakt ist: Der Kickboxer lässt am liebsten Fäuste sprechen. Da sich Brian als renitenter und gewaltbereiter Häftling zeigt, sitzt er seit August 2018 in Isolationshaft. 175 Tage davon wurde ihm der Spaziergang verweigert. «Theoretisch ist es möglich ihn für lange Zeit in Isolationshaft zu behalten, aber sie darf nur angeordnet werden, wenn keine mildere Massnahme möglich ist. Es gibt keine oberste Limite für eine Isolation. Doch je länger sie dauert, desto besser muss sie begründet werden», sagt der Aargauer Strafrechts-Experte Kuhn.

Verwahrung könnte auch im Knast durchgesetzt werden

Sollte Brian tatsächlich Verwahrung kassieren, wird er im Anschluss an seine Haftzeit in einer Massnahmenvollzugseinrichtung oder einer Strafanstalt verwahrt. Nach zwei Jahren wird dann erstmals eine Prüfung stattfinden, ob er bedingt entlassen werden kann. «Dazu holt die Behörde eine Einschätzung der Anstaltsleitung und den Bericht eines unabhängigen Gutachters sowie einer Fachkommission ein und hört den Täter an», so Kuhn. Nachgängig wird diese Prüfung mindestens einmal pro Jahr wiederholt.

Entgegen einer Haftstrafe ist eine Verwahrung nicht zeitlich befristet – sie kann lebenslänglich bedeuten. Kommt eine entsprechende Massnahme zum Tragen, würde Brian somit erst wieder freikommen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Experte sieht Teile der Therapien als gescheitert an

Für den Basler Strafrechts-Experten Mark Pieth (66) steht fest: «Er ist ein Problemfall und aggressiv.» Doch: «Brian lebenslänglich einzusperren, wäre trotzdem falsch. Eine Verwahrung ist Zeichen von Hilflosigkeit. Wenn er irgendwann rauskommt, besteht die Gefahr, dass er viel schlimmer ist, als zuvor.» Pieth ist überzeugt, nur weil eine Therapie bisher nicht funktioniert hat, bedeute das nicht, dass nicht etwa anderes funktionieren würde.

Bisher verschlang die Unterbringung von Brian in diversen Strafanstalten über 800'000 Franken. Auch künftig ist mit hohen Kosten für den Steuerzahler zu rechnen. Laut Kuhn kostet ein Tag im Gefängnis schnell 800 bis 1000 Franken: «Mit Isolationshaft wird es bedeutend teurer.»

Für Strafrechts-Experte André Kuhn ist klar: «Wenn Brian keine Therapie macht, wird es schwer, einen Gutachter zu finden, der ihm eine positive Entwicklung attestiert.» Laut Kuhn gebe es für den Täter nur zwei Möglichkeiten, da wieder rauszukommen: «Entweder eine Gesprächstherapie, oder aber er wartet, bis altersbedingt von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.»

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