Der bekannte Schweizer Corona-Massnahmengegner und Youtuber Daniel Stricker hat bei einer Lesung für sein Buch «Das Buch der Schande» am vergangenen Samstag in Bern-Bümpliz erklärt, er habe bei der USA-Reise im Dezember 2021 ein gefälschtes Corona-Zertifikat verwendet. Dies berichtete die «NZZ» am Montag.
Wie «20 Minuten» jetzt schreibt, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau ein Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Stricker eröffnet. Ob es tatsächlich zutrifft, dass Stricker das für seine USA-Reise nötige Zertifikat gefälscht hatte, ist unklar.
Bei Kontrolle am Flughafen nicht eingescannt
«Ich habe mich entschlossen zu erzählen, wie ich nach Amerika kam», sagte Stricker bei seiner Buchlesung. «Ich habe nicht das Gefühl, etwas Verbotenes getan zu haben.» Aus einem «Blick»-Bericht habe er gewusst, dass die Swiss keine Zeit hatte, die Covid-Zertifikate einzuscannen. «Also habe ich das Zertifikat von jemandem genommen, meinen Namen oben hingeschrieben und das ausgedruckt. Dann ging ich an den Flughafen.» Tatsächlich sei das Zertifikat bei der Kontrolle am Flughafen nicht gescannt worden. «An Bord musste man dann ausfüllen, dass man geimpft ist. Da habe ich gelogen», sagte Stricker.
Zum Zeitpunkt von Strickers Reise wurde man in den USA nur über die Grenze gelassen, wenn man doppelt gegen Corona geimpft und negativ auf Corona getestet war. Neben einer doppelten Impfung war die Einreise auch mit dem Nachweis einer durchgemachten Infektion, die aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegen durfte, möglich. Darüber hinaus sah die nationale Gesundheitsbehörde CDC auch Ausnahmen für Menschen vor, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder sich in einer medizinischen Notlage befinden.
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
Strickers USA-Reise sorgte damals für grosses Aufsehen: Unter Impfskeptikern wurde spekuliert, dass der Thurgauer entgegen seinen Behauptungen gegen Corona geimpft sein könnte.
Im schweizerischen Strafrecht gilt Urkundenfälschung als Offizialdelikt. Das bedeutet, dass sie von Amtes wegen verfolgt werden muss. Für den Straftatbestand ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. (noo)
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