Seit dem brutalen Angriff der Hamas auf Israel wird in der Schweiz heftigst über den Umgang mit der Terrorgruppe diskutiert. Die Frage eines Verbots steht im Raum.
Nun ist die Geschichte um ein Kapitel reicher geworden. Denn wie die SRF-«Samstagsrundschau» berichtet, soll aus der Schweiz heraus Geld an die Hamas geflossen sein. Das gab Bundesanwalt Stefan Blättler (64) bekannt. Stutzig über den Geldfluss sei man in der Bundesanwaltschaft bereits vor dem Hamas-Angriff geworden und habe deshalb eine Strafuntersuchung eingeleitet, so Blättler.
Verbot der Hamas würde Verfahren erübrigen
«Wir haben das ein paar Wochen, bevor die mörderischen Anschläge passiert sind, eingeleitet. Es geht darum, dass Geld aus der Schweiz zur Hamas gelangt ist.» Der konkrete Vorwurf lautet auf Unterstützung einer terroristischen Organisation. Nähere Angaben könne er zurzeit nicht machen, so Blättler.
Weil die Hamas in der Schweiz im Vergleich zur EU oder den USA nicht verboten ist, dürfte das Rechtsverfahren kompliziert werden. Denn die Bundesanwaltschaft wird juristisch eindeutig belegen müssen, dass die Hamas als terroristisch einzuschätzen ist. Allein auf die Videos und Fotos, die die barbarischen Taten der Hamas festhalten, wird sie sich nicht beziehen können. Zudem müsse auch beachtet werden, dass die Hamas nebst ihren Terroraktivitäten über ein Territorium herrsche und zivile Tätigkeiten ausführe.
Auch Bundesanwalt Blättler ist deshalb klar, dass das Verfahren aufwändig werde. Trotzdem bleibt er optimistisch und hält eine Verurteilung für möglich. «Das kann man belegen.» Vereinfacht würde das Ganze allerdings, wenn die Hamas vom Bundesrat als verbotene Terror-Organisation erklärt würde. Eine Beweisführung wegen Terrorismus wäre dann vom Tisch.
Nicht der erste Verdachtsfall
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verdacht aufkommt, dass Gelder aus der Schweiz in die Taschen der Hamas fliessen. Bereits vor 20 Jahren munkelte man darüber. Die USA setzten damals den mittlerweile aufgelösten Verein «Association de Secours Palestinien» auf eine schwarze Liste. Die Bundesanwaltschaft erhob seinerzeit aber keine Anklage.
Auch über die aktuelle Terrorlage gab Blättler in der «Samstagsrundschau» Auskunft. So schätze der Nachrichtendienst die Gefährdungslage bereits seit mehreren Monaten als erhöht ein. In rund 70 Verfahren im Bereich Terrorismus würden derzeit Strafverfahren laufen, so der Bundesanwalt.
«Wir haben zu wenig Bundespolizisten»
Nach dem ersten dschihadistischen Anschlag in der Schweiz im September 2020, deckte die unabhängige Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft mehrere Mängel auf. Beispielsweise habe man trotz Gefährdungshinweisen auf eine Inhaftierung des Täters verzichtet. Aus diesen Fehlern habe man seine Lehren gezogen, so Blättler. Er verweist dabei auf eine seit dreieinhalb Jahren bestehende Einsatzorganisation.
Es ist jedoch fraglich, ob die Schweiz wirklich optimal für die Terrorbekämpfung gerüstet ist. Zu schaffen macht dem Bundesanwalt vor allem der Mangel an Personal beim Bundesamt für Polizei fedpol. Dieses führt für die Bundesanwaltschaft Ermittlungen durch. «Wir haben zu wenig Bundespolizisten», bringt es Blättler auf den Punkt. (ced)
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