«Maskenfetischisten», «Impfschafe» und «das Coronawahnreichs-Propagandaministerium SRF»: Peter B.* (44) holt auf Twitter zum Rundumschlag gegen die Corona-Massnahmen, geimpfte Personen und Journalisten aus. Und das nicht nur einmal: Beinahe stündlich lässt er seiner Wut auf dem Kurznachrichtendienst freien Lauf.
Mit seiner Einstellung gegenüber dem Coronavirus und den Massnahmen ist er keinesfalls alleine. Brisant ist allerdings, dass er selbst beim Bund angestellt ist. Peter B. arbeitet beim Bundesamt für Strassen (Astra) und ist dort für den Bau eines Sicherheitsstollens auf der Autobahn zwischen Chur und San Bernardino verantwortlich, wie «20 Minuten» berichtet.
Bundesangestellter fühlt sich als Ungeimpfter «ausgegrenzt»
Er selbst betont gegenüber dem Medium, dass es sich bei seinen Tweets lediglich um private Meinungsäusserung handle. Er sei der Ansicht, dass eine «mitunter auch kritische und satirisch provozierende» Meinungsäusserung unabhängig von der geschäftlichen Stellung in der Schweiz möglich und akzeptiert sein sollte.
Zudem fühle er sich als ungeimpfte Person von der Gesellschaft «ausgegrenzt» und das bekäme er «täglich zu spüren». Seine Twitter-Kommentare seien ein Protest gegen die Vorwürfe, die als «Lawine von Medienartikeln» auf ihn einprasseln würden. Er gesteht jedoch, dass er in manchen Momenten überreagiert habe. «Gewisse Äusserungen würde ich mit etwas Distanz nicht mehr machen.» Er habe jedoch Beruf und Privates immer strikt getrennt, sein berufliches Wirken sei zu keiner Zeit tangiert gewesen.
Astra rügt wütenden Mitarbeiter wegen Tweets
Der Bauingenieur bewegt sich mit seinen Kommentaren trotz Reue auf dünnem Eis, denn: Laut Reglement des Bundes verstösst er mit seinen digitalen Wutausbrüchen gegen den Leitfaden «Umgang mit Social Media», welchen Bundesangestellte einhalten müssen. Darin heisst es unter anderem: «Veröffentlichen Sie keine Aussagen, Kommentare oder Dokumente, welche der Bundesverwaltung schaden könnten.»
Astra-Kommunikationsverantwortlicher Benno Schmid bestätigt auf Anfrage der Zeitung, dass die Tweets von Peter B. gegen diese Richtlinien verstossen. «Wir haben den Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass er mit seinen Äusserungen seinen Arbeitgeber Bund und das Astra in Verruf bringen und dies allenfalls Konsequenzen für ihn haben kann», so Schmid.
Obwohl Peter B. sich als Privatperson auf Twitter bewege, sollte er sich laut Schmid bewusst sein, dass seine Bemerkungen «in einem Spannungsfeld zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber stehen». (chs)
*Name der Redaktion bekannt