Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?
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Video wirft Fragen auf:Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?

Unfall mit einem Toten – es war fahrlässige Tötung
Gericht verurteilt Lachgas-Fahrer Jay F. – aber keine Sicherheitshaft

Jay F. hat unter Lachgas einen schweren Unfall gebaut. Einer seiner Freunde starb sofort. Der Fahrer musste sich vor Gericht verantworten. Am Freitag wurde er wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Publiziert: 00:01 Uhr
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Aktualisiert: vor 10 Minuten
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Kurz nach Mitternacht ist es am Samstag, dem 13. November 2021, auf der A2 bei Arisdorf BL zu einem schweren Unfall gekommen.
Foto: POLIZEI BASEL-LANDSCHAFT

Darum gehts

  • Urteil im Fall des Lachgas-Unfallfahrers Jay F. gefallen
  • Fahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
  • Verteidigung setzte auf fehlenden Vorsatz
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Qendresa LlugiqiReporterin News
20:38 Uhr

Keine Sicherheitshaft

Jay F. kommt nicht in Sicherheitshaft – es greifen wohl Ersatzmassnahmen.

Folgende Ersatzmassnahmen können in der Schweiz verlangt werden: eine Kaution (Sicherheitsleistung), eine Ausweis-und Schriftensperre (Pass muss abgegeben werden), Meldepflicht, Rayonverbote und auch Kontaktverbote oder eine elektronische Fussfessel. Bis diese jeweils fixiert sind, kann es bis zu einigen Tagen gehen – vor allem wenn der Entscheid an einem späten Freitagabend fällt. Ab dann ist Jay F. aber bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuss.

20:03 Uhr

Folgen Ersatzmassnahmen?

Gibor steht nun draussen. Er wartet auf das Urteil über die Sicherheitshaft. 

In solchen Fällen wird etwa über Ersatzmassnahmen diskutiert. Darunter fallen etwa die elektronische Fussfessel, eine Kaution oder das tägliche Melden bei den Behörden.

19:22 Uhr

Wo bleibt Jay F.?

Nun geht die Familie von Jay F. in Richtung Parkplatz. Von Verteidiger Gibor und Jay F. fehlt noch jede Spur.

19:11 Uhr

Eskalation vor dem Strafgericht

Vor dem Gebäude eskaliert die Situation. Die Kollegen provozieren den Vater von Jay F. Dieser schreit ihnen nach: «Wollt ihr Geld?»

Einer aus der grösseren Gruppe rund um die Freunde schreit: «Es ist jemand gestorben, Sie ehrenloser Hund!» Schnell ist die Polizei vor Ort – heute hier zahlreich vertreten – und trennt die Gruppe von der Familie. Die Familie wird jedoch von einer zweiten Gruppe von hinten – wo sich der Vater des Toten befindet – ebenfalls gleich verbal angegangen.

WIe bereits im Gerichtssaal geht die Schwester von Jay F. dazwischen. Sie tröstet und beruhigt ihre Eltern. Sie scheint eine wichtige Säule der Familie zu sein. Auch während des Prozesses sorgte sie sich um das Wohlbefinden von Jay F. und ihren Eltern.

19:02 Uhr

Muss Jay F. in Sicherheitshaft?

Die Verhandlung ist somit geschlossen. 

Nun müssen alle Zuschauer aus dem Saal. Ob Jay F. in Sicherheitshaft muss – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wird nun verhandelt. 

Speziell: Jay F. werden noch im Saal Handschellen angelegt. Er streckt mit traurigem Blick die Hände und lässt sich wortlos diese anlegen. Seine Mutter hat Tränen in den Augen. Der Vater ist wütend, er hustet einmal ganz laut und weigert sich, aus dem Saal zu gehen. Da greift Verteidiger Gibor ein. 

Als die Journalisten aus dem Saal gehen, werden sie von mehreren Polizisten in Empfang genommen. Das Gericht scheint auf eine mögliche Eskalation vorbereitet zu sein.

18:43 Uhr

Unreife führte zu Strafreduzierung

Laut Grange kam das Gericht insgesamt ebenfalls wie die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre und neun Monate. Doch Verschiedenes habe zu einer Reduzierung der Strafe geführt. 

Die Richterin hält fest, dass Jay F. ein normales Leben hatte. Nur: «Die Reife ist nicht gegeben. Es fehlen wichtige Entwicklungsschritte.» Das sei nicht speziell.

Jay F. lebe immer noch bei seinen Eltern, so habe er beispielsweise mit 21 Jahren noch keine «Abnabelung von seinen Eltern» geschafft.

Richterin: «Man hat den Eindruck, dass ihnen alles gegeben wurde: ein teures Auto, ein hoher Lohn, man hat den Eindruck, Sie kennen keine Wertschätzung. Ihnen fehlt ganz klar ein Kompass!» Weiter sagt Grange: «Das zeigt sich noch heute, drei Jahre nach dem Unfall, vor Gericht.» Diese Unreife habe für eine Strafminderung gesorgt.

Das Gericht schätze es, dass Jay F. keinen Gebrauch von seinem Schweigerecht gemacht habe. «Das hat bei der Einschätzung enorm geholfen.» Auch dadurch wird die Strafe reduziert. 

Auch habe das Verfahren zu lange gedauert. Auch dadurch wird ihm die Strafe reduziert. 

Deshalb insgesamt die vier Jahre und neun Monate sowie die bedingt vollziehbare Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken.

18:33 Uhr

«Die Freunde hatten die Chance, sich gegen diese Fahrt zu entscheiden»

Laut der Richterin ist es besonders verwerflich, dass Jay F. seine Freunde in Gefahr brachte, die ihm vertrauten. Doch das sei zu relativieren: «Die Freunde hatten die Chance, sich gegen diese Fahrt zu entscheiden.»

Laut der Richterin wurde Jay F. von der Anklage so behandelt, als ob er der älteste in der Gruppe und somit reifer gewesen wäre. Das treffe aber nicht zu: Sie alle seien etwa gleich alt und allein dadurch könne er nicht mehr Verantwortung übernehmen. Es bleibe jedoch dabei, dass er als Fahrzeuglenker die Hauptverantwortung trug. 

18:14 Uhr

Richtige Entscheidung

Weiter erklärt die Richterin: Wäre Jay F. älter, würde das Urteil anders lauten. 

Laut Grange ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Entscheidung über Vorsatz und Fahrlässigkeit überliess. 

18:08 Uhr

Das grosse Aber

Zum Element des Wissen steht für das Gericht fest: «Sie haben die Risiken des Lachgas-Konsums bestens gekannt. Seine Aussage sei eine reine Schutzbehauptung.»

Dafür spreche auch das Verhalten am Unfallort: das wegschmeissen der Gasflasche. «Sie wussten, dass Sie etwas Verbotenes getan haben. Sie wussten, dass es brandgefährlich ist.» Er habe grob sein Pflichten als Fahrer vernachlässigt.

Nun gehe es um das Element des Willens. Die Frage laut der Richter hier: «Haben Sie dadurch aber eventual-vorsätzlich den Tod einer Person in Kauf genommen» Die hohe Gefährdung war gegeben. Heisst: Von aussen betrachtet, kann man sich durch die Gegebenheiten nur noch unglaublich an den Kopf fassen.

Nun kommt aber das Aber laut Gericht: «Kein einziger von ihnen hat in dem Moment sterben wollen. Man wollte es lustig haben, eine tolle Nacht haben. Obwohl alle wussten, dass es gefährlich ist. Sie haben alle aufgrund ihrer Jugend gedacht, sie seien unbesiegbar, unsterblich.» Zum Fahrer gerichtet sagt Grange: «Sie dachten, Sie seien ein hervorragender Fahrer.»

Für das Gericht sei auch das Alter der hier Involvierten entscheidend. Hier verweist Grange auf die unfertige Hirnentwicklung in der Jugend. Sie erklärt: «Mit dem Alter wird man weniger risikofreudig.» 

17:54 Uhr

«Das Gericht weiss nie, was im Kopf einer Person vorgeht. »

Nun kommt die Richterin zur rechtlichen Würdigung. Grange erklärt: «Allen hier innen ist klar, dass die absolut entscheidende Frage, die nach dem Vorsatz oder der Fahrlässigkeit ist.» 

Sie geht auf die Elemente ein, die für einen Vorsatz sprechen. Entscheidend seien etwa der Wille des Beschuldigten und sein Wissen.

Die Richterin erklärt: «Das Gericht weiss nie, was im Kopf einer Person vorgeht. Es muss von den äusseren Umständen ausgehen.»

Jay F.* (21) hat ein Menschenleben ausgelöscht. Am Steuer seines hochmotorisierten Mercedes-AMG dröhnte sich der Aargauer im November 2021 mit Lachgas zu, verlor das Bewusstsein und knallte mit um die 100 km/h in einen Betonpfeiler. Ein 18-jähriger Mitfahrer zog sich tödliche Verletzungen zu. Todesfahrer Jay F. rauchte am Unfallort eine Zigarette und liess die Lachgas-Flasche verschwinden.

Was viele empörte: Jay F. durfte danach auf freiem Fuss bleiben – postete Bilder auf Social Media. Zu sehen: teure, schnelle Boliden und ein ausschweifender Lebensstil mit Partys und luxuriösen Ferien.

Freispruch gefordert

Vor Gericht erschien er als freier Mann und machte klar: Eine langjährige Gefängnisstrafe, so wie es der Staatsanwalt verlangt, soll es nicht geben. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung sowie der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung. Zu bestrafen sei Jay F. lediglich wegen des Fahrens in fahrunfähigem Zustand – mit einer Geldstrafe! Am Freitag fiel schliesslich das Urteil gegen Jay F. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, wegen fahrlässiger Tötung. Hinzu kommt eine bedingt vollziehbare Geldstrafe. 

Diskussion um den Vorsatz

Fakt ist dennoch: In der Schweiz ist es schwierig, Totfahrer hinter Gitter zu bringen. Im Fall von Lachgas-Fahrer Jay F. heisst das: Er kommt nicht in Sicherheitshaft. Es greifen wohl Ersatzmassnahmen. Darunter fallen etwa die elektronische Fussfessel, eine Kaution oder das tägliche Melden bei den Behörden. 

Um eine Haftstrafe zu erreichen, muss der Staatsanwalt dem Fahrer nachweisen, das Risiko eines tödlichen Crashs gekannt und zumindest in Kauf genommen zu haben. In der Praxis ist das oft sehr schwierig, wie Strafrechts-Fachanwalt André Kuhn von der Kanzlei Penalisti gegenüber Blick erklärt: «Wie will man jemandem nachweisen, dass er die Gefahr kannte und er konkret mit der Verwirklichung dieser Gefahr rechnen musste?»

Genau hier habe die Verteidigung des Lachgas-Fahrers angesetzt, so Kuhn. Jay F. betonte vor Gericht immer wieder die positiven Erfahrungen mit dem Lachgas bis vor dem Unfall. Er habe das verbreitete Gas der Basler Partyszene zuvor 30 bis 40 Mal konsumiert. Auch sei er schon vor dem Unfall in diesem Zustand Auto gefahren. Nie sei etwas passiert, nie habe er das Bewusstsein verloren. Nie habe er damit gerechnet, dass etwas Schlimmes passieren könnte.

Kaum Strafen über zwei Jahre

Kuhn führt aus: «All diese Aussagen zielen auf das Argument, dass er den Unfall und somit den Tod des Freundes nicht in Kauf genommen habe. Er hatte Erfahrung mit Lachgas, angeblich nur im positiven Sinne. Und weil er davor nur positive Erfahrungen machte, habe er nicht damit rechnen müssen, in so einen Zustand zu kommen. Glaubt ihm das Gericht, fällt der Vorsatz weg.»

Was bleibt, ist in der Praxis dann oft Fahrlässigkeit. Also die Feststellung, dass der Todesfahrer pflichtwidrig unvorsichtig war. Aber, so Kuhn: «Bei fahrlässigen Tötungen werden kaum Gefängnisstrafen gesprochen, die höher als zwei Jahren sind. Dadurch sind diese meist nicht vollstreckbar und die Täter bleiben auf freiem Fuss.» Jay F. hingegen kassierte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten: wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung mit schwerer Schädigung, fahrlässiger Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Also wegen der Summe der Vergehen kumuliert eine unbedingte Strafe. 

Regelmässig läuft es in der Schweiz genau so ab. Etwa im Fall von Totfahrer Luca M.*. 2017 überholte er in Ems GR bekifft und in der Dunkelheit (Sicht: 50 Meter) mehrere Autos. Schliesslich knallte er frontal in eine entgegenkommende Rollerfahrerin (†27). Sie wurde über 40 Meter durch die Luft geschleudert und starb.

Die erste Instanz sah Eventualvorsatz – anerkannte also, dass der Totfahrer zumindest für möglich hielt, einen Unfall zu bauen: Sechs Jahre Knast! Das Bundesgericht kassierte die Strafe dann aber wieder und reduzierte auf 32 Monate teilbedingt.

Es gibt aber noch höhere Strafen

Der Kontrast dazu ist hingegen der Fall des Raststätten-Rasers, der nach einem Bundesgerichtsentscheid im vergangenen Jahr für viereinhalb Jahre ins Gefängnis musste. Ebenfalls im Jahr 2017 war der damals 19-jährige Fahrer übermüdet und alkoholisiert zwischen Henggart und Andelfingen unterwegs. Auf einer einspurigen Strecke wollte er einen LKW überholen – und wich dafür über den Rastplatz Kreuzstrasse aus! Doch es kam zum Crash mit dem Anhänger des LKW und einem anderen Auto. Bei dem Unfall starb sein bester Freund.

Das Bezirksgericht Andelfingen ZH sprach den Fahrer 2021 wegen mehrfacher vorsätzlicher Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie mehrerer Verkehrsdelikte schuldig. Das Urteil: fünf Jahre und zwei Monaten. Der Fahrer zog das Urteil bis vor Bundesgericht, und erreichte eine Reduktion von 6 Monaten – aber nur aufgrund der langen Verfahrensdauer.

Für Jay F. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert

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