Horror-Mieter aus Bern demolieren Mietwohnung
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10'000 Franken Schaden:Horror-Mieter aus Bern demolieren Mietwohnung

Bevor die Wohnung im Chaos versinkt
Was können Vermieter gegen Horror-Mieter tun?

In der Berner Gemeinde Lengnau wurde eine Mietwohnung demoliert hinterlassen. Und der Vermieter hat das Nachsehen. Kein Einzelfall. Doch was können Vermieter tun, damit das nicht passiert?
Publiziert: 27.01.2022 um 16:06 Uhr
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Im Berner Lengnau hat ein Paar ihre Mietwohnung völlig demoliert hinterlassen.
Foto: Zvg

Er hatte erst 2020 die Wohnung renoviert. Nun müssen wieder Handwerker ran. Zwei Mieter hinterliessen die Wohnung von Bernhard Spahr (64) in Lengnau BE im Chaos. Kostenpunkt: 10'000 Franken. Für den Schaden wird am Ende wohl der Vermieter selber aufkommen müssen. Denn die ehemaligen Mieter sind Sozialhilfeempfänger. Horror-Mieter sind kein Einzelfall. Sie kommen, verwüsten und verschwinden. Zurück bleibt das Chaos.

Letztes Jahr sorgte ein besonders schlimmer Fall aus Baltenswil TG für Schlagzeilen. Alonso H.* und Ajala R.* zogen in die Mietwohnung von bei Alfred Weibel ein. Unmittelbar nach dem Einzug der Familie gab es schon die ersten Probleme. Inzwischen sind die Horror-Mieter weg. Aber auch das war nicht so einfach. Trotz Entscheid vom Gericht blieb das Paar in der Wohnung. Am Ende musste die Polizei helfen. Die Räumung brauchte zwei Anläufe, da sich Alonso H. und Ajala R. zunächst verbarrikadiert hatten.

Kaution von drei Monatsmieten einfordern

Damit es gar nicht so weit kommt, rät Thomas Oberle (63), Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV), dazu, sich im Vorfeld schlauzumachen über die potenziellen Mieter. «Wenn der Mieter einmal in der Wohnung ist, ist es eigentlich schon zu spät. Deshalb ist es wichtig, dass gründliche Vorabklärungen getroffen werden», erklärte Oberle bereits im Zusammenhang mit den Horror-Mietern von Baltenswil.

Darum sollten Vermieter zum Beispiel im Vorfeld ein Betreibungsregisterauszug verlangen und Referenzen einholen. Zudem müsse geklärt werden, ob der Bewerber eine Arbeit hat.

Ebenfalls ratsam sei es, eine Kaution von drei Monatsmieten einzufordern – und zwar vor der Schlüsselübergabe. Oberle: «Ein Mietnomade kann eine derart hohe Summe in der Regel nicht bezahlen.»

Erst Frist, dann Kündigung

Und sollte doch ein Mieter eingezogen sein, der die Wohnung demoliert oder sonst für Ärger sorgt, sei es nicht so leicht, ihn loszuwerden. Dann helfe nur eine ordentliche Kündigung. «Für eine ausserordentliche Kündigung müsste man ihm eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen und ihn zuerst schriftlich abmahnen.»

In jedem Fall empfiehlt Oberlin privaten Vermietern einen Anwalt. Sollte die Miete nicht bezahlt werden, könnte das Prozedere beschleunigt werden. Dann sei eine Mahnfrist von 30 Tagen zu empfehlen. «Wenn der Mieter diese Frist, ohne zu bezahlen, verstreichen lässt, kann ihm mit einer abermaligen Frist von 30 Tagen ausserordentlich auf ein Monatsende gekündigt werden.» (jmh)

* Namen geändert

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