Freispruch für Brasserie Lorraine, SVP sauer
Umstrittener Auftritt endet mit juristischem Schlussstrich

Nach dem umstrittenen Konzertabbruch einer Reggae-Band in der Berner Alternativbeiz Brasserie Lorraine folgt nun der Schlussstrich: Die Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter.
Publiziert: 08:04 Uhr
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Aktualisiert: 08:19 Uhr
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Keine Busse gegen Brasserie Lorraine: Die Berner Staatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Brasserie Lorraine freigesprochen, Generalstaatsanwaltschaft zieht Urteil nicht weiter
  • Konzertabbruch wegen kultureller Aneignung löste landesweite Debatte aus
  • Ursprünglich geforderte Busse von 3000 Franken wurde nicht verhängt
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Die Brasserie Lorraine in Bern sorgte im Juli 2022 für landesweite Schlagzeilen. Der Grund: Die Verantwortlichen hatten im Sommer 2022 das Konzert einer weissen Schweizer Reggae-Band gestoppt, weil Gäste den Auftritt als kulturelle Aneignung empfunden hatten. 

Die linksalternative Genossenschaftsbeiz sah sich danach mit einer Klage wegen Rassendiskriminierung konfrontiert, eingereicht von der Jungen SVP. Nach einem Freispruch durch das Regionalgericht Bern-Mittelland hat nun die Berner Generalstaatsanwaltschaft entschieden, das Urteil nicht anzufechten, wie die «Berner Zeitung» meldet.

Wer war für Konzertabbruch zuständig?

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Busse von 3000 Franken gefordert. Das Gericht sprach die Beiz jedoch frei, ohne sich zur Frage der Rassendiskriminierung zu äussern. Die Richterin begründete dies damit, dass es nicht zulässig sei, die Brasserie Lorraine als Unternehmen zu büssen.

Ein Hauptproblem war, dass keine Einzelperson für den Konzertabbruch verantwortlich gemacht werden konnte. Die Staatsanwaltschaft kritisierte die «mangelhafte Organisation» und das «unkooperative Verhalten» des Betreiberkollektivs.

Die Richterin wiederum bemängelte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese habe «nicht alle nötigen Mittel getätigt», um eine verantwortliche Person zu identifizieren. So seien beispielsweise keine Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.

Busse vom Tisch

Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtet nun auf einen Weiterzug des Urteils, da sie keine Erfolgsaussichten sieht. Sie geht davon aus, dass das erstinstanzliche Urteil bestätigt würde, ohne dass die Frage der Rassendiskriminierung geklärt würde.

Nils Fiechter (28), Präsident der Jungen SVP, bezeichnet diese Entscheidung als «Skandal». Er kritisiert: «Die Brasserie Lorraine kann also Leute aufgrund ihrer ‹falschen› Hautfarbe diskriminieren und kommt davon, weil der Staatsanwalt seinen Job nicht gründlich genug gemacht hat», kritisiert Fiechter in der «Berner Zeitung».

Der Fall der Brasserie Lorraine hat eine breite Debatte über kulturelle Aneignung und Diskriminierung ausgelöst. Er zeigt die Komplexität solcher Fälle im rechtlichen Kontext und die Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten in kollektiv geführten Betrieben.

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