Die Brasserie war als Unternehmung angeklagt worden, weil die Staatsanwaltschaft keine einzelnen Personen für die Konzertabsage verantwortlich machen konnte. Der Staatsanwalt warf der Genossenschaftsbeiz nebst Rassendiskriminierung deshalb auch mangelhafte Organisation vor.
Dem widersprach die Einzelrichterin in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Vorwurf habe nicht erhärtet werden können.
Dass die vorgeladenen Personen aus dem Umfeld der Brasserie die Aussage verweigerten, könne man ihnen nicht vorwerfen. Das sei ihr gutes Recht. Eine Verurteilung des Unternehmens könne man daraus nicht ableiten.
«Wollten nicht so viele Leute hässig machen»
Der Vorfall vom Juli 2022 hatte international für Schlagzeilen gesorgt. Mitglieder der Berner Band Lauwarm hatten zur Reggae-Musik afrikanische Kleidung und Dreadlocks getragen. Gäste störten sich daran, worauf das Konzert abgebrochen wurde.
Ein Brasserie-Vertreter hatte vergangene Woche vor Gericht eine Entschuldigung im Namen der Genossenschaftsbeiz ausgesprochen: «Wir haben das Konzert aus einem uns legitim erscheinenden Grund abgebrochen und hatten absolut keine Absicht, so viele Leute damit hässig zu machen.»
Die Junge SVP hatte Anzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die linksalternative Beiz eingereicht. Sie wollte damit aufzeigen, dass die Anti-Rassismus-Strafnorm nicht mehr als eine politische Waffe sei. Diese gehöre unabhängig des Urteils vom Montag gestrichen, teilte die Partei mit.