In Bern startet heute ein Prozess, der für Aufsehen sorgen dürfte. Denn er ist «von Absurditäten gespickt», wie es die Berner Zeitung «Bund» ausdrückt.
Vor Gericht steht die Brasserie Lorraine. Zur Erinnerung: Sie hatte im Juli 2022 der weissen Reggae-Band «Lauwarm» den Auftritt verweigert. Die Begründung: kulturelle Aneignung. Gäste würden sich nicht wohlfühlen.
Nun muss sich die linksalternative Szenebeiz in Bern wegen Rassendiskriminierung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Sie hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einsprache erhoben.
Das sind die Absurditäten des Falles:
- Die Junge SVP hatte die Strafanzeige eingereicht. Sie wehrt sich sonst allerdings vehement gegen den Rassendiskriminierungs-Artikel im Gesetz. Dieser sorge dafür, dass man seine Meinung nicht frei äussern könnte. JSVP-Präsident Niels Fiechter sagte dazu gegenüber dem «Bund»: «Wir zeigen den Linken damit auf, wie unsinnig die Strafnorm ist. Die woken Moralprediger kriegen nun ihre eigene Medizin zu spüren – und das ist gut so.»
- Die Brasserie ist ein links-alternatives Lokal, von einem Kollektiv basisdemokratisch geführt. Sie steht für ein Milieu, das sich gegen Rassendiskriminierung wehrt. Es war gerade die, in gewissen Augen, überspitzte Sensibilität für Diskriminierungsanliegen, die dazu führte, dass der Band der Auftritt verweigert wurde.
- Die Band selbst will sich nicht als Opfer sehen und kann den Vorwurf der Rassendiskriminierung nicht nachvollziehen. Die Band steht auch der SVP nicht nahe, die Anzeige hält sie für übertrieben.
Zwei Tage lang verhandelt das Gericht nun den Fall. Eine Verurteilung mit Busse könnte die finanziell bereits angeschlagene Brasserie in neue Nöte bringen.