Christoph Spörri (54) kassiert die zweite Verurteilung wegen Betrugs. Der Ex-Star-DJ Christopher S stand bereits 2016 wegen Anstiftung zur Brandstiftung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland und von eben jenem wurde er am Donnerstag erneut schuldig gesprochen. Das Gericht folgt mit seinem Urteil grösstenteils den Vorwürfen der Anklageschrift, wonach Spörri 2017 gleich zweimal auf illegale Weise ein geleastes Auto verkauft haben soll.
Spörris Verteidiger fordert einen Freispruch, sein Mandant sei unschuldig. Demnach hätten ihn die Gegenparteien aus Gier falsch beschuldigt, weil Spörri durch seine erste Verurteilung «bereits gebrandmarkt und daher ein leichtes Opfer» gewesen sei. Doch der Richter ist anderer Meinung.
Zwei Autos, eine Story
Insbesondere beim Fall vom September 2017 sind die Beweise erdrückend, so der Richter. Spörri soll einen geleasten Hyundai an eine Privatperson verkauft und zuvor einer Firma Verkaufsabsichten vorgetäuscht haben, damit diese den Wagen für über 25'000 Franken freikauft. Zudem soll sich Spörri als ein Vertreter der Firma ausgegeben haben, um das Halterwechselverbot aus dem Fahrzeugausweis löschen zu lassen. Laut dem Richter wird aus diversen Nachrichten, Geldbewegungen und dem zeitlichen Ablauf deutlich, «dass Sie von Anfang an vorhatten, den Wagen anderweitig zu verkaufen, um sich daraus zu bereichern».
Doch auch beim Fall vom Jahreswechsel 2016/17 sind die Aussagen des Opfers gemäss dem Richter glaubhafter als die von Spörri. Speziell auch, weil es «zweimal praktisch die gleiche Story» sei: ein geleastes Auto, vorgespielte Verkaufsabsichten und ein grosser finanzieller Schaden beim Opfer. Dass es in diesem Fall an physischen Beweisen wie etwa einem schriftlichen Verkaufsvertrag über den Audi mangelt, ist für den Richter nachvollziehbar. «Beide Parteien hatten hohe Schulden und wollten den Deal nicht an die grosse Glocke hängen.»
Indiz für weiteren Betrugsfall
Während der Verhandlung kommen weitere Fragen auf. So vermutet der Richter aufgrund von Aussagen von Spörris Frau, dass zumindest ein Teil des durch den Betrug erworbenen Geldes zur Zahlung von Spörris Verfahrenskosten vom ersten Urteil verwendet wurde. Und er sieht in einem Beweismittel ein Indiz für einen weiteren Betrugsfall. Weiter mache er sich aufgrund von Spörris Aussageverhalten Sorgen, so der Richter. «Das Lügen scheint schon fast zwanghaft. Ich bezweifle, dass Sie die Lektion gelernt haben.»
Der Richter spricht Spörri in den Punkten Betrug, unrechtmässige Aneignung und arglistige Vermögensschädigung schuldig. In diversen anderen Punkten, darunter Urkundenfälschung, spricht er ihn frei. Dafür kassiert Spörri eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, bei einer Probezeit von vier Jahren.
Spörri schweigt
Während fast der gesamten Urteilsverkündung blickt Spörri schweigend nach vorn. Nur zweimal fragt er nach – einmal an seinen Verteidiger gerichtet, einmal an den Richter: «Bedingt, oder?» Beide bestätigen: «Ja, bedingt.» Der Richter erklärt auch, wieso: «Beide Delikte liegen sehr lange zurück. Seither wurden Sie nie mehr wegen Vermögensdelikten verurteilt, das will ich Ihnen anrechnen.»
Spörri wollte sich nach dem Urteilsspruch nicht dazu äussern. Sein Verteidiger sagt lediglich: «Wir werden es vermutlich weiterziehen.» Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung.