Christopher S. alias Christoph Spörri (54) ist tief gefallen: im vergangenen Jahrzehnt hat sich das Leben des gefeierten Star-DJs in jenes eines Häftlings im Regionalgefängnisses Bern verwandelt. Im März 2022 trat Spörri seine vierjährige Haftstrafe wegen Betrugs an. Am Mittwochmorgen läuft er mit seinem Anwalt in das Gerichtsgebäude. Heisst: Er ist mittlerweile wieder auf freiem Fuss.
Ganz aus dem Schneider ist Spörri aber trotzdem nicht. Das Urteil des zweitägigen Prozesses soll am 16. Mai fallen.
Um was es genau geht, darüber gibt sich Regionalgericht Mittelland in Bern ebenfalls wortkarg. Es lässt lediglich ausrichten, dass die Anklage im Jahr 2019 eingereicht wurde.
Betrug, Veruntreuung und vieles mehr
Die Liste dieser Anklage ist lang: Betrug, Veruntreuung, unrechtmässige Aneignung, Erschleichen einer falschen Beurkundung, Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz SVG durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern. Nur schon die SVG-Widerhandlung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Für jedes einzelne der anderen Delikte droht der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Bereits verurteilt wurde Spörri wegen Betrug: Der DJ soll zwei Männer beauftragt haben, im Mai 2012 eine Lagerhalle in Ostermundingen BE abzubrennen. Damit wollte er die Versicherungssumme für seine 200'000 Franken teure Plattensammlung kassieren. Von Beginn an beteuerte Spörri seine Unschuld, doch im November 2016 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er zog das Urteil bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg F, erreichte aber lediglich eine Senkung des Strafmasses auf vier Jahre.
Beim neusten Prozess könnte es um bereits im Mai 2017 bekanntgewordene Betrugsvorwürfe handeln: Damals reichte eine Frau Strafanzeige gegen Spörri ein, weil dieser ihr ein Haus in Münsingen BE verkauft habe, ohne je die Grundstückgewinnsteuer gezahlt zu haben. Die fehlenden 160’000 Franken habe sie der Steuerverwaltung selber zahlen müssen, sagte die Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.