Das Auto von Pierre-André Henri Grimaître (73) ist auf dem Parkplatz in Zollikofen BE nicht zu übersehen. Aus dem Kofferraum des kleinen Lieferwagens scheint helles Licht: Drei Kronleuchter baumeln von der Decke, sie sind an einer Stange etwas rudimentär mit Kabelbindern befestigt. «Die Leute denken sicher, ich spinne», sagt der frühere Dekorateur lachend und zeigt Blick das ungewöhnlich ausgestattete Fahrzeug, mit dem er regelmässig für den Wäscheservice seiner Freundin Hemden ausliefert.
«Es war immer so dunkel, und ich konnte die Etiketten mit den Namen der Kunden kaum lesen», sagt er zur Festbeleuchtung im Citroën. Da im Geschäft überall Kronleuchter hingen, sei er auf die Idee gekommen, diese auch im Auto anzubringen. «Es ist einfach etwas Schönes.»
«Es tut ja niemandem weh»
Er zieht an einem Griff im Kopfraum des Fahrersitzes – das Licht im Auto geht aus. «Dann habe ich die selbst montiert.» Er zeigt kurz, wie er die Kabel verlegt hat – winkt dann aber ab: «Das ist nichts Aussergewöhnliches, bloss die Idee muss man haben. Viele Leute haben Freude daran, und es tut ja niemandem weh.»
Nur die Behörden sind offenbar nicht begeistert von dem aufgemotzten Kastenwagen. Am Dienstag musste der Rentner vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland antraben, da er sich gegen Strafbefehle – resultierend aus zwei Verkehrskontrollen – gewehrt hatte. Grimaître erklärt im Gespräch mit Blick: «Während der Fahrt habe ich das Licht normalerweise schon ausgeschaltet. Manchmal habe ich es aber vergessen durch die Hektik beim Ausliefern.»
Licht «nur kurz» vergessen auszuschalten — und direkt gebüsst
Prompt habe ihn die Polizei im April mit dem brennenden Kronleuchter im hinteren Bereich des Autos erwischt. «Der Polizist war ein wenig ein ‹Tubeli›», meint der Berner neckisch. «Der hat das direkt der Staatsanwaltschaft gemeldet. Er hätte mir auch einfach sagen können, dass ich es ausschalten soll.» Kurze Zeit später habe er das Licht erneut vergessen zu löschen, führt er aus: «Nur kurz. Aber sie haben mich wieder erwischt, und ich habe eine zweite Busse gekriegt.»
Die Richterin erliess laut der «Berner Zeitung» dem Rentner schliesslich die erste Busse. Der Mann habe glaubhaft dargelegt, dass er nach der entsprechenden Aufforderung bei einer früheren Verkehrskontrolle einen besseren Sichtschutz montiert habe und daher davon ausgegangen sei, dass dies ausreichen würde. 450 Franken muss er aber dennoch springen lassen – 150 Franken Busse, dazu kommen die Verfahrenskosten.
Die Kronleuchter dürfen aber im Auto bleiben, müssen während der Fahrt einfach ausgeschaltet sein. Daran will sich der Rentner auch halten: «Ich bin kein Armleuchter!»