Mit Verspätung kam der pensionierte Bauer Anton U.* (87) beim Kriminalgericht Luzern an. Offensichtlich zu Fuss nicht mehr so ganz sicher, betrat er schliesslich den Gerichtssaal. Er muss sich am Donnerstagnachmittag für einen schiefen Immobilien-Handel verantworten. Er soll vom Bauamt verfügte Rückbauten von Einliegerwohnungen der Käuferin verschwiegen haben. Möglicher Schaden: über 800'000 Franken. Staatsanwalt: «Er ist ein Betrüger.» Verteidiger: «Er ist unschuldig!»
Der Streit am Kriminalgericht dreht sich um ein wunderschönes Bauernhaus an idyllischer Lage direkt am Pilatushang. Keramik-Künstlerin und Investorin Isa F.** (57) kaufte im Mai 2017 ihr Traumhaus in Kriens LU. Kostenpunkt: über 1,6 Millionen Franken. «Das charakterstarke Bauernhaus hatte es mir auf den ersten Blick angetan», sagt die Deutsche aus Immensee SZ zu Blick. Ausserdem verspricht das Objekt saftige Mieteinnahmen: Es wird im Internet als Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen und fünf Studios zum Verkauf angeboten.
Mietausfälle, Baukosten, Zeitaufwand
Isa F. sitzt ebenfalls im Gerichtssaal, wird aber nicht befragt. «Ich will einfach den Prozess beobachten», sagt sie zu Blick. Was sie beim Kauf nicht weiss: Anton U. hat die vermieteten Wohnungen illegal erstellt. Es gibt keine Baubewilligungen, sondern nur eine rechtsgültige Verfügung, dass die Wohnungen rückgebaut werden müssen. Das verschweigt der schlaue Bauer Anton U. tunlichst.
F. sagt weiter: «Als ich das erfuhr, wollte ich vom Kauf zurücktreten. Er lehnte ab.» Sie musste darauf alle Mieter aus den Wohnungen künden und den Rückbau durchziehen. Sie hatte Mietausfälle, Baukosten, viel Zeitaufwand.
Verteidiger verlangt Freispruch
Vor Gericht lässt das den Angeklagten kalt. «Was nach dem Kauf kommt, geht mich nichts an», sagt er bestimmt zum Richter. Er stützt den Glauben an seine Unschuld an den Katastereintrag, der für die Berechnung der Steuern erstellt worden ist. Da sind sämtlich illegal erstellten und vermieteten Wohnungen fein säuberlich eingetragen. Darum verlangt der Verteidiger auch mit Nachdruck einen Freispruch für seinen Mandanten.
Dem widerspricht der Staatsanwalt vehement. Er sagt: «Er hat bereits 1994 unbewilligte Bauten rückbauen müssen, seit 2015 ist es klar, dass die aktuellen Ausbauten illegal sind. Der Verkauf war ein arglistiger Betrug. Der Angeklagte wusste genau, was er tat.»
Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Haftstrafe über 24 Monate. Gleichzeitig soll das Haus, das Anton U. auch noch besitzt, verwertet werden und der Erlös soll die Unkosten der Käuferin und des Staats decken.
Das Gericht fällt in den kommenden Tagen das Urteil.
*Name geändert
**Name bekannt