Als Arzt und Multimillionär ist Geld für ihn wohl das geringste Problem. Trotzdem will er keine Steuern zahlen. Die Rede ist von einem Mann (64) aus der Stadt Bern. Zusammen mit seiner Frau blieb er der kantonalen Steuerverwaltung 140'000 Franken schuldig, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Die Berner Behörden dürfte das kaum erstaunen. Die Eheleute liessen bereits Gerichtskosten, Ordnungsbussen, Sozialversicherungsbeiträge sowie die Radio- und Fernsehgebühren unbezahlt. Das Betreibungsamt Bern-Mittelland musste deshalb bereits Pfändungen beim Paar durchführen.
Staatsverweigerer sind auf dem Vormarsch
Da es sich bei sämtlichen Rechnungen, die der Mann nicht begleicht, um Forderungen von öffentlich-rechtlichen Gläubigern, wird schnell klar: Beim Berner handelt es sich um einen Staatsverweigerer.
Er sei nie eine Abmachung mit dem Staat eingegangen und sehe deshalb auch nicht ein, weshalb er Steuern oder sonstige staatliche Abgaben bezahlen sollte. Wie es im Bericht heisst, läuft gegen den Mann bereits seit mehreren Monaten ein Verfahren wegen Pfändungsbetrug.
So wollte er sein Vermögen vor Behörden verstecken
Den Anfang der Staatsablehnung des Arztes bildete ein Streit mit einer Ausgleichskasse. Ab 2010 verweigerte er deshalb jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen. Nach einer Weile folgte schliesslich die erste Pfändung. Während sich die meisten gepfändeten Schuldner in einer finanziell misslichen Lage befinden, war beim Berner Arzt das Gegenteil der Fall.
Je länger, desto grösser wurde die Diskrepanz zwischen den Beträgen, welche das Betreibungsamt sicherstellen konnte und den Schulden des Arztes. Unfassbar: Bis 2018 musste das Amt den Gläubigern nicht getilgte Verlustscheine im Wert von insgesamt 1,4 Millionen Franken ausstellen.
Ein Zufallsfund brachte schliesslich die Wende im Fall: Als die Betreibungsbeamten die Wohnung des Mannes durchsuchten, entpuppte sich dieser als Millionär. Darauf sollen Bankauszüge seiner Töchter hingewiesen haben – laut den Dokumenten sollen seine Kinder sechs Millionen Franken auf ihren Konten haben. Obwohl der Arzt das mit «Erbvorzügen» erklärte, war schnell klar, dass es sich dabei nur um einen Vorwand handelte, und er damit lediglich sein Vermögen vor den Behörden zu verheimlichen versuchte.
Das Verfahren wegen Pfändungsbetrugs gegen den Berner läuft nach wie vor. Bis heute wurde er noch nicht verurteilt – es gilt die Unschuldsvermutung. (dzc)