Jari Ovaskainen (60) ist einer der reichsten Finnen. Mit seinem in Genf beheimateten Unternehmen investiert er Geld in IT-Start-ups. Seit der Trennung von seiner Frau im Jahr 2012 haben sich das Kantonsgericht Genf, das Bundesgericht und auch das Berner Obergericht schon mit seiner Scheidung beschäftigt.
Das Bundesgericht entschied im Januar 2023, dass Ovaskainen seiner Ex fast 116 Millionen Franken zahlen muss. Doch der Finne will nichts hergeben. Die Ex-Frau hat sich deshalb unter anderem ein Chalet von ihm in Lauenen BE vorgeknöpft, wie das «Thuner Tagblatt» berichtet.
Wohnsitz auf die Cayman Islands verlegt
Recherchen der Zeitung zeigen, dass die Frau beim Betreibungsamt Oberland beantragte, die Liegenschaft mit einer Grundbuchsperre zu belegen, um Ovaskainen zur Herausgabe des Geldes zu zwingen. Zahlt der Finne nicht, kann die Ex verlangen, dass das Betreibungsamt das Chalet zu ihren Gunsten zwangsversteigert.
Die entsprechenden Schritte kündigte das Betreibungsamt dem Finnen auf dem Postweg an. Dieser hatte seinen offiziellen Wohnsitz inzwischen auf die steuergünstigen Cayman Islands verlegt. Bei der Zustellung der Pfändungsankündigung an die neue Adresse des 60-Jährigen kam es zu einem für die Frau folgenschweren Missgeschick.
Besitzer wusste nichts von der Pfändung
Bei der britischen Post, die auf den Cayman Islands zuständig ist, hiess es zuerst, der eingeschriebene Brief sei zugestellt worden. Später stellte sich dies als falsch heraus. Als das Chalet in Lauenen gepfändet wurde, wusste Ovaskainen von nichts, was von Nachforschungen der Post bestätigt werden konnte.
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Die Schweizerische Post erhielt aus den Cayman Islands die Nachricht, dass der «Importprozess im Bestimmungsland abgebrochen» wurde und der eingeschriebene Brief auf dem Weg zurück in die Schweiz sei. Dort wurde er schliesslich im internationalen Briefzentrum in Zürich registriert und weitergeleitet. Danach wurde das Schreiben nie wieder gesehen.
Verfahren muss von vorne beginnen
Das Berner Obergericht hiess in der Folge eine Beschwerde von Ovaskainen teilweise gut und hob die Pfändung des Chalets auf. Für die Ex-Frau bedeutet dies, dass sie das Betreibungsverfahren von vorne beginnen muss.
Die Schweizerische Post entschuldigte sich für den Verlust des eingeschriebenen Briefs beim Betreibungsamt. «Die Verlustquote von Sendungen beträgt rund 0,1 Promille», wird Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann zitiert. Dieser Wert gilt jedoch nur für nicht eingeschriebene Post. Die Verlustquote bei eingeschriebenen Sendungen gibt die Post nicht bekannt. (noo)