Behörden-Panne in Adliswil
Warum eine Zürcherin angeblich ein Haus voller Ratten hatte

Eine Hauseigentümerin aus Adliswil gewann vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadtverwaltung, die ihr Schädlinge im Haus vorwarf. Das Gericht kritisierte die unprofessionelle und spekulative Vorgehensweise der Stadt.
Publiziert: 31.10.2024 um 15:15 Uhr
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Im Frühling 2020 bekam eine Hausbesitzerin eine Anordnung der Stadt Adliswil. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass sie Schädlinge auf ihrer Liegenschaft habe. Sie müsse Massnahmen ergreifen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Frau gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt Adliswil
  • Verwaltungsgericht kritisiert unprofessionelles Vorgehen der Stadt
  • Kein Protokoll oder Fotos von Kontrolle gefunden
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Im Frühling 2020 bekommt eine Hauseigentümerin überraschend einen eingeschriebenen Brief. Absender: die Stadtverwaltung Adliswil. Ihn ihrem Haus sollen sich Wildtiere tummeln, heisst es in der Anordnung. Die Rede ist von Ratten und Tauben. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.

Schädlinge in ihrem Haus? Ein Schock für die Zürcherin. Sie liess die Anschuldigungen nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Nachdem weder Stadtrat noch Bezirksgericht ihr Gehör geschenkt hatten, gewann sie schliesslich vor dem Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen der Stadt

Sie konnte nicht glauben, dass sie Schädlinge im Haus haben sollte. Die Angaben der Stadt seien fehlerhaft und unvollständig, kritisierte sie. Es gibt in ihrem Haus kein Problem mit nistenden Tieren und auch keine Ratten. So stand es aber in der Anordnung der Stadt. Sie wurde aufgefordert, die Schädlinge zu beseitigen. Auch müsse sie innerhalb eines Monats Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Wildtiere in ihrem Haus nisteten. 

Doch statt gegen die Tiere ging sie gegen die Behörden vor – und bekam Recht. Denn die Akten der Stadt Adliswil zeigten, dass unsauber gearbeitet wurde. Die Annahme, dass im Haus der Frau Ratten nisten, bezeichnete das Gericht als «reine Spekulation». Aber auch weitere Fehler wurden festgestellt.

Gemäss Urteil lasse sich in den Unterlagen kein Protokoll der Kontrolle finden, das allerdings vorgeschrieben wäre. Auch keine Fotos vom Innenleben des Dachstocks, in dem Tauben nisten würden, waren vorhanden. Die Annahme beruhte lediglich auf einem Foto der Aussenfassade, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Zu sehen sind ein paar Tauben und ein Loch im Dachstock. Nicht aussagekräftig genug, urteilte das Verwaltungsgericht. Beweisen würde dies keine «wohnhygienischen Probleme». Wann das Bild entstanden ist und wer es gemacht hat, ist unbekannt. 

Frau reagierte nur auf eingeschriebene oder polizeilich zugestellte Briefe

Eine Meldung der Nachbarn löste die Kontrolle aus, wie ein Mailverlauf zeigte, den das Gericht sichtete. Was die Baupolizei damals vorfand, gibt die Stadtverwaltung auf Anfrage der «Zürichsee-Zeitung» nicht preis. Um die privaten Interessen der Eigentümerin zu schützen. Auf die Kritik, dass die Hauseigentümerin über die Kontrolle nicht informiert wurde, meinte die Stadt, die Frau reagiere nur auf eingeschriebene oder polizeiliche zugestellte Briefe. 

Die kritisierte Vorgehensweise führte die Stadt auf fehlende personelle Ressourcen zurück. Was die Dokumentation angeht, habe das Verwaltungsgericht einen «sehr hohen Massstab».

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