Journalisten dürfen an der Verhandlung gegen einen heute 23-jährigen Mann teilnehmen. Der Angeklagte soll ein junges Mädchen seinen Freunden für Vergewaltigungen überlassen haben. Er ging in Berufung und steht erneut vor Gericht. Der 23-Jährige wollte zuvor unbedingt erwirken, dass Journalisten dem Prozess fernbleiben.
Die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Taten fallen in die Zeit zwischen Dezember 2017 und Dezember 2019 und somit zwischen das 12. und 14. Lebensjahr des Opfers. Der Angeklagte war während eines Teils der mutmasslichen Delikte minderjährig, weshalb der erstinstanzliche Prozess vor dem Jugendgericht des Bezirks Winterthur ZH stattfand.
Das Bundesgericht führt in einem am Donnerstag publizierten Urteil aus, es sei nicht ersichtlich, inwiefern die Zulassung von Gerichtsberichterstattern den Interessen des Beschwerdeführers zuwiderlaufen würden. Dieser sei seit mehr als fünf Jahren volljährig.
Strenge Auflagen für Berichterstatter
Wie bereits bei der erstinstanzlichen Verhandlung würden den Journalisten strenge Auflagen zur Wahrung der Anonymität des Angeklagten gemacht. Zudem seien sie nur während der Einvernahmen der beschuldigten Person zur Sache und zur Urteilseröffnung zugelassen.
Der Beschwerdeführer hatte bereits vor dem Jugendgericht den völligen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung gefordert. Das Gericht hatte zuvor entschieden, nur die akkreditierten Journalisten zuzulassen. Eine Beschwerde des jungen Mannes gegen diesen Entscheid wies das Obergericht ab. Auf einen Weiterzug verzichtete der Beschwerdeführer damals.
Tat hat Öffentlichkeit stark bewegt
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass bei Hauptverfahren gegen Jugendliche grundsätzlich die Öffentlichkeit nicht anwesend sein dürfe. Das Ziel sei, das Privatleben und die Zukunft des Jugendlichen zu schützen. Allerdings gebe es Ausnahmen von diesem Grundsatz – namentlich, wenn die Straftat eines Jugendlichen in der Bevölkerung grosses Aufsehen erregt und die Öffentlichkeit stark bewegt habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, eine gewalttätige und ausbeuterische Beziehung zum vier Jahre jüngeren Opfer gehabt zu haben. Das Mädchen sei in ihn verliebt gewesen und er habe seine Machtposition ihm gegenüber missbraucht.
Acht Jahre hinter Gitter
Er habe das Mädchen nicht nur dazu gebraucht, für ihn Geld von ihrer Familie zu stehlen. Er habe sich gegenüber seinen Freunden als Playboy und «Gangster» in Szene gesetzt, der Mädchen wie das Opfer in jeglicher Hinsicht manipulieren und beherrschen könne – sei es für seine eigene sexuelle Befriedigung oder die von Dritten.
Im Juli 2022 sprach das Jugendgericht den Beschwerdeführer des Menschenhandels, der mehrfachen, teilweise versuchten Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy.
- Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
- Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
- Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
- Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy.
- Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
- Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
- Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
- Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.