Sie lernten sich auf Snapchat kennen, verabredeten sich nach ein paar Tagen zu einem Date. Dann lockte der damals 21-jährige Mann die Teenagerin (15) im März 2021 über die Social-Media-Plattform in eine Missbrauchsfalle.
Er lud sie ein, die Hanfpflanzen in seiner Wohnung anschauen zu kommen. Als sie in der Wohnung war, begannen die Belästigungen. Er näherte sich ihr wiederholt mit sexueller Absicht, bis er gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr erzwang, wie «20 Minuten» berichtet.
Anklage wegen Vergewaltigung
Der heute 23-Jährige muss sich am 12. Januar vor dem Basler Strafgericht wegen Vergewaltigung verantworten. Auch wenn sein Opfer zum Zeitpunkt 15 Jahre alt war und somit noch im Schutzalter, wird er nicht wegen sexueller Handlung an Kindern verklagt. Das Mädchen soll ihm laut Anklage gesagt haben, dass sie älter sei.
Ihm droht mit der Anklage wegen Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ein Dreiergericht wird diesen Fall beurteilen. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (lrc)