Mal ein Smartphone, mal ein Tablet: Ein heute 30-jähriger Türke, der im Postzentrum beim Basler SBB-Bahnhof arbeitete, bediente sich klammheimlich bei Paketen mit teuren Elektronik-Geräten. Zwischen Januar und Juli 2021 war er dort angestellt. In der Distributionsbasis war es seine Aufgabe, beim Vorsortieren und Beladen der Postpakete zu helfen.
Doch je nach Inhalt landeten die Pakete nicht im Zustellfahrzeug, sondern beim Post-Angestellten selbst. 22 Diebstähle konnte man ihm nachweisen. Nach einigen Verlustmeldungen installierte die Post eine Kamera zur Überwachung. Im Juli 2021 filmte man ihn dabei, wie er unter anderem zwei Tablets im Gesamtwert von über 2000 Franken aus einem Paket stahl. Wegen dieser Diebstähle stand der Mann am Dienstag vor dem Basler Strafgericht, wie die «bz» berichtet.
Er brauchte das Geld für Sportwetten
Der Gesamtwert der gestohlenen Güter: rund 14'000 Franken. Noch am Tag des Diebstahls habe er in der Regel die Geräte im Internet verkauft. «Ich habe meinen gesamten Lohn für Sportwetten ausgegeben, immer etwa 50 oder 100 Franken pro Tag. Die Ware habe ich jeweils verkauft, damit ich spielen konnte», sagt der Mann vor dem Basler Strafgericht.
Es ist nicht das erste Mal, dass seine Sucht nach Sportwetten den Mann auf die Anklagebank brachte. Bereits im Oktober 2021 musste er sich wegen einer Betrugsmasche vor Gericht verantworten. Dabei gab er jeweils eine Minute vor Annahmeschluss am Kiosk seine Sportwette ab, nahm die Quittung entgegen und täuschte danach Zahlungsschwierigkeiten mit der Bankkarte vor. Dann versuchte er die Verkäufer hinters Licht zu führen: Er behauptete, er hole Geld am Automaten, um danach seine Schulden zu begleichen. Nach Überprüfung der Wettresultate tat er das dann allerdings nicht. Der Kiosk blieb auf den Kosten sitzen.
Das Gericht verurteilte ihn damals wegen Betrugs. Weil der Türke in der Schweiz geboren ist, hat das Gericht von einem Landesverweis abgesehen.
Erneut ohne Landesverweis davongekommen
In einem abgekürzten Verfahren einigten man sich am Dienstag auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Probezeit wurde allerdings auf drei Jahre verlängert, wie die «bz» schreibt. Weil die Diebstähle bei der Post vor dem Urteil der Betrugsdelikte stattgefunden haben, gibt es für den Angeklagten erneut keinen Landesverweis. Wegen der zeitlichen Überschneidung gilt die Betrugsgeschichte noch nicht als Vorstrafe.
Der Mann müsse weiterhin eine ambulante Therapie für Spielsüchtige besuchen, betont der Gerichtspräsident am Ende der Verhandlung. Die Therapie tue ihm gut, sagt der Beschuldigte selbst.
Neben den Verfahrens- und Urteilskosten muss der Mann noch eine Entschädigung an die Post zahlen. Die Post hatte die Summe von 7500 Franken geltend gemacht, der Mann hatte diese Schuld anerkannt. Derzeit halte er sich mit Temporärjobs über Wasser, eine konkrete Abzahlungsvereinbarung mit der Post habe er noch nicht getroffen. (bab)