Stefan T.* (40) will Freiheit, doch die Chancen stehen schlecht. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Täters der Hammer-Attacke auf dem Basler Centralbahnplatz nicht eingetreten. Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende T. hatte ein Gesuch um Entlassung aus der Haft gestellt.
Der Beschwerdeführer schlug im Juni 2022 mit einem Hammer auf den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau (64) ein und verletzte diesen schwer. Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt kam in seinem Urteil im März zum Schluss, dass der Mann schuldlos eine versuchte vorsätzliche Tötung begangen habe. Es ordnete deshalb eine stationäre psychiatrische Therapie an.
Sicherheitshaft verlängert
Mit dem Urteil verlängerte das Strafgericht die Sicherheitshaft, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Diese wurde in der Folge nochmals verlängert. Das vom Inhaftierten gestellte Gesuch um Entlassung lehnte die Basler Justiz ab, weil Wiederholungsgefahr besteht.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten, weil sie den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht. Insbesondere setzte sich der Mann nicht mit den Ausführungen zur Wiederholungsgefahr auseinander. Er bestreitet, der Täter zu sein. Vielmehr habe eine hinter ihm gehende Person die Tat begangen. (bab/SDA)
* Name geändert