In rechtlicher Hinsicht sah es das Gericht als erwiesen an, dass es sich um eine eventualvorsätzlich versuchte Tötung gehandelt habe. Der Beschuldigte habe mit dem gezielten Hammerschlägen auf den Kopf den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Dennoch stützte sich das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten. Der Gutachter hatte dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. Bei ihm sei entsprechend die Fähigkeit zur Einsicht einer Tat nicht gegeben. Das Gericht folgte dieser Einordnung. Der Angeklagte habe die Tat «schuldlos» begangen, sagte der vorsitzende Strafrichter in seiner Urteilsbegründung.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau auf dem Basler Centralbahnplatz im Juni mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf schwer verletzt und dessen Tod im Kauf genommen zu haben. Der Beschuldigte bestritt, die Tat begangen zu haben.
Der Richter stellte dieser Aussage Zitate von gut einem Dutzend Zeugenaussagen entgegen. Es waren Aussagen, die den Beschuldigten klar und «im hohen Masse übereinstimmend» als Täter identifiziert hatten. Dazu kam, dass ein rechtsmedizinisches Gutachten auf dem Hammer DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt habe.
(SDA)