Am 12. August 2022 zerstörten drei Männer in Basel das Leben eines 53-Jährigen für immer – für 256 Franken. Jetzt stehen die mutmasslichen Täter wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Basler Strafgericht. Ihnen drohen teilweise hohe Gefängnisstrafen, wie die «Basler Zeitung» berichtet.
Opfer und Täter trafen in der verhängnisvollen Nacht in der Buddha Bar aufeinander. Später verliess der 53-Jährige das Lokal gemeinsam mit den drei Männern. In der Heuwaage-Unterführung kam es daraufhin zu einem Streit.
Deutscher gilt als Haupttäter
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 25-jährigen Deutschen, einen 30-jährigen Ghanaer sowie einen 26-jährigen Kongolesen.
Der Deutsche setzte den 53-Jährigen in der Heuwaage-Unterführung unter Druck, wollte Geld von ihm. Als der Ghanaer dem späteren Opfer befahl, der Forderung des Deutschen nachzukommen, antwortete der 53-Jährige: «Halt dich raus, du Scheiss-Neger!» So jedenfalls wird der Vorgang im Gericht beschrieben.
Der Ghanaer sei wütend geworden. «Ich habe ihm dann einen Klaps gegeben», sagt er dem Richter. Dann habe ihn der Deutsche gepackt.
Wochenlanges Koma
Am Ende blieb das Opfer mit einem Schädel-Hirn-Trauma liegen. Die drei Schläger flüchteten mit der Tasche des 53-Jährigen und den 256 Franken.
Noch wochenlang lag das Opfer im Koma. Der 53-Jährige ist seither auf einen Rollstuhl und Rundumpflege angewiesen und wird nie wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Vor dem Richter geben sich die drei Angeklagten wortkarg, spielen ihre Beteiligung am Gewaltverbrechen herunter. Doch die Forensiker konnten einen Schuhabdruck im Gesicht des Opfers den Schuhen des Deutschen zuordnen. Zudem zeigen Videoaufnahmen und DNA-Spuren, dass die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt in der Heuwaage-Unterführung waren.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Deutschen, der bereits vorbestraft ist, eine Gefängnisstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Für die beiden anderen Angeklagten fordert sie 5 Jahre und 3 Monate Gefängnis sowie ein Landesverweis im Fall des Ghanaers, 4 Jahre und 3 Monate Gefängnis im Fall des Kongolesen. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag bekannt gegeben. (noo)