Grossbank kassiert Rüffel
Basler Rentner gewinnt Parkplatz-Streit gegen Credit Suisse

Ein gehbehinderter Rentner aus Basel benutzte seit Jahrzehnten den Besucherparkplatz vor seiner Wohnung, um seine Einkäufe auszuladen. Die Credit Suisse wollte ihn dafür büssen. Der Rentner liess sich das nicht gefallen – vor Gericht bekam er Recht.
Publiziert: 27.07.2021 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 28.07.2021 um 16:53 Uhr
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Bei einem Streit um eine Parkbusse verliert unter anderem die Grossbank Credit Suisse vor Gericht gegen den Basler Rentner René Ehrsam. (Symbolbild)
Foto: Daniel Wahl / Basler Zeitung

Ganze 45 Jahre lange parkierte der Basler René Ehrsam sein Auto temporär auf dem Besucherparkplatz vor seinem Wohnblock, um seine Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Gleich danach brachte er sein Fahrzeug zurück in die Garage. Für den Rentner eine Notwendigkeit – seit einer Operation vor acht Jahren ist er gehbehindert.

Die Besitzer des Wohnblocks, darunter die Grossbank Credit Suisse (CS), interessierte das nicht. Im September 2019 bekam Ehrsam eine Rechnung in der Höhe von 50 Franken. Der Grund: Die Besucherparkplätze stünden nur Besuchern und nicht Anwohnern zur Verfügung.

Für Ehrsam ein Affront. Er zahlte nicht – danach eskalierte der Streit. Die Eigentümer leitete die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weiter und zog den Fall bis vor Gericht.

«Auf primitivste Art und Weise»

Zusammen mit der Busse wurde der Rentner inzwischen mit einem Strafbefehl von 190 Franken belegt. Wie die «Basler Zeitung» berichtet, beschwerte sich Ehrsam deswegen vor dem Richter: «45 Jahre lang habe ich keine Probleme gehabt, aber jetzt holt die CS das Geld für ihre Milliardenverluste auf primitivste Art herein.»

Vor Gericht erzählte der Rentner auch, wie er zahlreiche Schreiben verfasst hatte, in denen er Gewohnheitsrecht geltend machte. Er lasse das Auto als Anwohner ja nur kurz für den Warenumschlag dort stehen. Doch gegen die übermächtigen Gegner schien der Rentner keine Chance zu haben.

CS distanziert sich von dem Vorgehen

Während der Verhandlung wendete sich aber für Ehrsam das Blatt. Der Richter fand raus, dass die Kläger ein falsches richterliches Verbot geltend gemacht hatten – eines, das eine ganz andere Parzelle betrifft. Auf das Angebot des Richters, sich zu korrigieren, ging die Grossbank nicht ein. Die Busse war demnach haltlos.

«Wer leicht behindert ist, soll einen solchen Platz zum Güterumschlag nutzen können, besonders wenn er Gewohnheitsrecht geltend macht», sagte der Richter. Und: Er ärgerte sich darüber, dass die CS den Fall überhaupt vor Gericht gebracht hatte. «Das Strafrecht hat hier gar nichts verloren – das müssten Mieter und Vermieter unter sich als Vertragsparteien lösen.» Ehrsam wurde freigesprochen, er darf weiterhin seine Einkäufe vor der Haustüre ausladen.

Die CS distanziert sich von dem Vorfall. «Wir möchten klarstellen, dass die Credit Suisse das beschriebene Vorgehen gegenüber dem Mieter weder unterstützt noch dazu eingewilligt hat», sagt CS-Sprecher Andreas Kern zu Blick. Die Anschuldigungen seien daher auch nicht gerechtfertigt. Die Umgebung der Liegenschaft, inklusive Besucherparkplätze, gehöre einer Gemeinschaft von zehn Eigentümern und nicht der Credit Suisse Anlagestiftung alleine. Und Kern stellt klar: «Die Bewirtschaftung der Besucherparkplätze obliegt einer Drittfirma, die in diesem Fall ohne das Wissen und die Zustimmung der Credit Suisse gehandelt hat.» (bra)

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