Ende April kam der damals achtjährige Jan* aus Diegten BL auf die Idee, sich mit Falschgeld etwas im Dorfladen zu kaufen. Die falschen Euroscheine hatte er an der Fasnacht eingesammelt, eine Fasnachtsclique warf die Nötli in die Menge. Kaufen konnte sich Jan damit im Laden aber nichts – eine Anzeige gab es trotzdem.
Rund einen Monat später erhielt er zu Hause Besuch von der Polizei. Der zuständige Beamte sammelte dort das Fasnachtsgeld als Beweismittel ein und fotografierte den Buben vor einer Kastenwand. Der Vorfall sorgte für Schlagzeilen – die Polizei stand in der Kritik. «Mein Neffe ist seit dem Vorfall verängstigt und verunsichert», sagte damals die Tante des Jungen gegenüber BLICK.
Nun ist der Regierungsrat vom Kanton Basel-Landschaft aber zum Schluss gekommen, dass die Polizei in diesem Fall recht- und verhältnismässig gehandelt hat. «Ein Verstoss gegen interne Weisungen ist nicht ersichtlich», heisst es in einer Mitteilung.
Das Fotografieren des Buben war verhältnismässig
In der Mitteilung vom Dienstag steht auch, dass der für den Fall verantwortliche Polizist verpflichtet gewesen sei, den Sachverhalt abzuklären. Und: Die mutmasslichen Euro-Noten seien zu Recht als Falschgeld erkannt worden. Den Fall unter die Lupe genommen hatte der emeritierte Zürcher Rechtsprofessor und ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch.
Auch das dreifache Fotografieren des Buben war laut Donatsch zum Zweck der eindeutigen Identifizierung verhältnismässig gewesen. Obwohl der Regierungsrat aufgrund des Untersuchungsergebnisses kein Handlungsbedarf sieht, will die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer die internen Abläufe künftig klarer regeln.
Polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen sollen nun immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden. (bra)
*Name geändert