Ende April kamen ein Bub (8) und sein Bruder (10) aus Diegten BL auf die Idee, sich mit Falschgeld etwas im Dorfladen zu kaufen – zumindest wollten sie es mal versuchen. Die Nötli hatten sie an der Sissacher Fasnacht eingesammelt, eine Fasnachtsclique warf die falschen Euroscheine in die Menge. «Cha me mit däm öppis chaufe?», fragte das Kind die Verkäuferin im Volg, wie «bazonline» schreibt.
Beim Fasnachtsgeld sind keine Sicherheitsmerkmale wie etwa Wasserzeichen zu finden, es wurde auf normalem Papier gedruckt. Doch so falsch das Geld auch ist, so echt waren die Konsequenzen. Denn obwohl sich die Kinder nichts im Laden davon kaufen konnten, informierte die Volg-Angestellte vorschriftsgemäss die Polizei und erstattete Anzeige.
Buben wie Verbrecher fotografiert
Rund einen Monat später hatte ein Polizist die Standbilder bei der Kasse im Volg ausgewertet und war dem achtjährigen Bub auf der Spur. Der Beamte kündigte telefonisch einen Besuch bei der Familie an. Die Mutter war schockiert: «Wir kooperieren, und ich stelle mich voll und ganz der Verantwortung, habe ich dem Polizisten gesagt. Aber nach dem Telefonat musste ich heulen wie ein Schlosshund, weil ich das Schlimmste erwartete», sagt sie «bazonline».
Einen Tag später besuchte der Polizist die Familie und zeigte ihr die gesammelten Beweise. Anschliessend fotografierte er die Buben vor einer Kastenwand. Sie wurden dabei seitlich und von vorne abgelichtet.
«Komme ich jetzt ins Gefängnis, Mami?»
Der Achtjährige ist noch nicht nicht strafmündig. Während des rund dreistündigen Besuchs des Polizisten soll er laut der Zeitung aber gefragt haben: «Komme ich jetzt ins Gefängnis, Mami?»
Zum Schluss beschlagnahmte der Beamte die falschen Nötli: «Drei Mal 50 Euro Spielgeld, zwei Mal 20 Euro Spielgeld, fünf Mal 10 Euro Spielgeld und drei Mal 5 Euro Spielgeld», vermerkte er auf dem Protokoll.
Polizei bestätigt Vorfall
Die Polizei Basel-Landschaft bestätigt BLICK den Vorfall – aber sie hatte allerdings keine Wahl. «Wenn eine Anzeige eingeht, sind wir verpflichtet, das abzuklären», sagt Mediensprecher Adrian Gaugler. Der Beamte sei – weil es sich um Kinder handle – nicht mit dem Patrouillenfahrzeug bei der Familie vorgefahren, sagt Gaugler. Und: Er habe sich vorher angekündigt und das Gespräch mit den Eltern gesucht.
«Vor Ort musste er das Falschgeld sichern – dazu ist er verpflichtet», sagt Gaugler. Und: Das Foto diente dazu, die Identität der auf den Videoaufnahmen ersichtlichen Kindern zu beweisen. Damit sollte sichergestellt werden, dass es sich wirklich um den jüngeren Sohn handelt, welcher strafunmündig ist – bei seinem zehnjährigen Bruder hätte die Jugendanwaltschaft eingeschaltet werden müssen.
Eine Strafe muss der Lausbub deshalb nicht befürchten. Es werde lediglich ein Gespräch mit dem Jugenddienst geben.