«Wir waren dabei, als der Einsatz losging. Die Polizei stürmte zuerst ins falsche Haus. Kurz darauf kam die Sondereinheit. Wir gingen dann weg und konnten bis tief in die Nacht nicht mehr zurück.» So schildert Edith Y.* (70), die Nachbarin der getöteten Assunta L.* (†75), den Tag der schrecklichen Tat in einem Wohnhaus am Nasenweg in der Stadt Basel. Sie sei nicht wütend auf den Mann, sondern auf die Behörden. «Ich hoffe wirklich, die ziehen die Lehren aus dieser Geschichte.»
Dringend tatverdächtig ist der am Freitag festgenommene Raphael M.* (32). Der Mann befindet sich aufgrund einer psychotischen Störung in der geschlossenen Psychiatrie in den Universitären Psychiatrischen Diensten Basel-Stadt (UPK) in Behandlung. Dies, da er vor zehn Jahren einen Doppelmord beging – einen davon im selben Wohnhaus.
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«Sie hielt immer noch einen Schwatz»
Zum Tatzeitpunkt hatte der mutmassliche Täter jedoch unbegleiteten Freigang. Ein Schritt, der, wie der forensische Psychiater Thomas Knecht gegenüber Blick erklärt, nur unter extrem genau geprüften Bedingungen bewilligt wird.
«Wir kannten das Opfer hier im Quartier alle. Sie war ein herzensguter Mensch», erinnert sich Sandra X.*, die gegenüber wohnt. «Bevor sie in ihr Haus ging, sass sie immer zuerst noch für ein paar Minuten gegenüber auf der anderen Seite im Schatten und hielt den einen oder anderen Schwatz. Am Abend des Mordes hatte sie mit einer anderen Familie zum Nachtessen abgemacht. Stellen Sie sich vor, die wären auch dort gewesen!»
«Es hätte auch mich treffen können»
Eine Anwohnerin, die anonym bleiben möchte, sagt weiter: «Das Opfer hatte immer Angst, dass M. zurückkommt. Sie wohnte schon vor zehn Jahren im Haus und bekam es damals hautnah mit. Wenn ich mir seine Opfer anschaue, hätte es auch ich sein können.»
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt teilte gegenüber Blick mit, dass der mutmassliche Täter nicht im ersten unbegleiteten Freigang gewesen sei. Der Täter sei von der behandelnden Ärzteschaft regelmässig medizinisch auf seinen aktuellen Zustand untersucht worden. Dabei werde aufgrund von Gutachten und Berichten über den Therapie-Fortschritt über Massnahmenlockerungen entschieden.
*Name bekannt
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