Der verurteilte Doppelmörder Raphael M.* ist auf der Flucht. Die Basler Staatsanwaltschaft fahndete nach ihm. Der 32-Jährige wurde im Zusammenhang mit dem Tod von Assunta L.** (†75) gesucht. Am Freitag konnte er verhaftet werden.
Er soll die Seniorin im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses am Nasenweg getötet haben. M. befand sich zum Tatzeitpunkt in einer stationären Massnahme in der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel und hatte unbegleiteten Freigang.
Den Tatort kennt M. gut: Bereits 2014 tötete er dort, beging am 3. November gar einen Doppelmord. Der damals 23-Jährige tötete Astrid W.** (†42) und Erika B.** (†76), während er Kurt W.** (88) schwer verletzte. M. leidet an paranoider Schizophrenie, was ihn zur damaligen Tat getrieben haben soll.
Er veränderte sein Aussehen
Der Tatverlauf begann damit, dass M. an der Wohnungstür von Astrid W. klingelte und sie mit einem Steakmesser tötete. 18 Mal stach er zu, bevor er die Tote in die Wohnung schleifte und sich seiner blutigen Kleider entledigte.
M. flüchtete, versteckte sich anschliessend in einem ehemaligen Jugendtreffpunkt und schnitt sich die Haare ab, um sein Aussehen zu verändern. Dort traf er zufällig auf Kurt W., den er ebenfalls attackierte. Als die Nachbarin Erika B. diesem zur Hilfe eilte, stach er auch auf sie ein, woraufhin sie verblutete.
M. flüchtete danach an seine Wohnadresse, wo er mit seiner Mutter und seinem Stiefvater lebte. Kurz darauf umstellte die Polizei nach Hinweisen aus der Bevölkerung das Gebäude und nahm ihn fest. Wenig später sollte sich herausstellen: Bereits 2010 erhielt M. die Diagnose Schizophrenie.
Warnzeichen waren vorhanden
M. zeigte bereits in seiner Jugend Auffälligkeiten, begann früh zu kiffen und hatte Schwierigkeiten in der Schule, die in einem Abbruch seiner Kochlehre gipfelten. 2010 wurde bei ihm nach einer Untersuchung in der Psychiatrie Schizophrenie diagnostiziert, jedoch wehrten er und seine Mutter sich vorerst gegen eine weitere Behandlung.
In den Monaten vor der Tat 2014 verschlechterte sich sein Zustand jedoch deutlich: Er isolierte sich, hörte Stimmen und malte Kreuze, die er in der Wohnung aufhängte. Seine Mutter versuchte, ihn schliesslich doch in die Klinik einweisen zu lassen, woraufhin er zu seinem Vater floh.
Drei Tage vor der Tat eskalierte ein weiterer Streit mit seiner Mutter, nachdem ihn die Polizei wegen einer Auseinandersetzung mit einigen Jugendlichen zu ihr nach Hause gebracht hatte.
Er schleifte seine Mutter an den Haaren durch die Wohnung und drohte, aus dem Fenster zu springen. Ein hinzugezogener Notfallpsychiater entschied jedoch, keine Zwangseinweisung vorzunehmen. Ein schrecklicher Fehler, wie sich herausstellen sollte.
Schuldunfähig
Vor Gericht diagnostizierten ihn die Ärzte als vollständig schuldunfähig. Anstatt einer Verurteilung forderte die Staatsanwaltschaft eine stationäre Massnahme in einer psychiatrischen Klinik, die alle fünf Jahre überprüft und verlängert werden kann.
* Name bekannt
** Namen geändert