Putzen, kochen, einkaufen, den Garten pflegen und dem älteren Paar mit Spritzen und der Einnahme von sonstigen Medikamenten helfen: für eine Philippinerin (63) während 16 Jahren der Alltag. Und das alles für einen Lohn von mickrigen 800 Franken im Monat – laut den Behörden hätte die Frau mindestens 2900 Franken verdienen müssen.
Wie Watson berichtet, handelt es sich hierbei um einen krassen Fall von Schwarzarbeit. Aufgeflogen war er jedoch nur, weil die Frau körperliche und psychische Schäden davontrug. Das in Allschwil BL wohnhafte Ehepaar wurde daraufhin, zusammen mit dem Sohn und der Tochter, die ebenfalls von der Schwarzarbeit wussten, von der Baselbieter Staatsanwaltschaft angeklagt.
Lediglich Geldstrafen
Als Grund für den Strafbefehl werden Wucher, Erleichterung von rechtswidrigem Aufenthalt und Beschäftigung ohne Bewilligung angegeben. Es blieb aber bei einer bedingten Geldstrafe. Für Elisabeth Vogel, die Opferanwältin, ist das frustrierend: «Das Verfahren zeigt einmal mehr, dass es schwierig ist, in Fällen von Menschenhandel die Verantwortlichen straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.»
Das liegt laut Vogel unter anderem an fehlender Kapazität der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich sowie an der Vulnerabilität der Opfer. So gäbe es immer wieder lange Verfahren, die sich zuungunsten der Opfer auswirken. Daher habe man das Urteil bei Wucher belassen, was für die Anwältin aber auch nur «ein Auffangtatbestand für Menschenhandel» sei.
Vogel vertritt die 63-Jährige in der Schweiz. Diese lebe nun wieder unter sehr ärmlichen Umständen in ihrem Heimatland, wohin sie den grössten Teil ihres Lohns während ihrer 16 Jahre in Allschwil hingeschickt habe. Im Einfamilienhaus des Paars, für das sie gearbeitet hatte, durfte sie in der Einliegerwohnung im Keller wohnen und bekam gratis zu essen.
Familie musste blechen
Aufgrund von Ersatzforderungen musste das Basler Paar ihre angesparten Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge an die Staatsanwaltschaft abgeben. Wie hoch dieser Betrag ist, ist nicht bekannt, es dürfte sich jedoch um etwa 60'000 Franken handeln. Damit werden die Anwalts- und Verfahrenskosten gedeckt, während der Rest an die Philippinerin geht – so kriegt diese ihren rechtmässigen Lohn zum Teil noch nachbezahlt.
Weiter rät die Anwältin auch davon ab, das Verfahren gegen ihre Mandantin wegen illegalen Aufenthalts weiterzuverfolgen. Diese leide noch immer an den Folgen ihres Aufenthalts bei der Allschwiler Familie. (zun)