Der Beschuldigte im Prozess zum Tötungsdelikt Lampenberg hat am Donnerstag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz die Tat eingestanden. Wegen einer wahnhaften Psychose gilt der Mann (25) gemäss Gutachten als schuldunfähig. Die Staatsanwältin plädierte daher auf Freisprüche und eine Anordnung stationärer Massnahmen.
Adrian K.* wird vorgeworfen, im Dezember 2021 im Einfamilienhaus der Familie in Lampenberg zwei Kopfschüsse auf seinen Vater abgefeuert und ihn damit getötet zu haben. «Ich stimme der Anklageschrift zu», sagte Beschuldigte vor Gericht, wobei er sich nicht mehr an jede Szene genau erinnern konnte. Er «bedaure auch zutiefst», was er seiner eigenen Familie angetan habe.
Wahnvorstellungen hätten ihn dazu bewegt, auf den Vater zu schiessen. «Ich habe mich bedroht gefühlt», sagte der Beschuldigte. So habe er geglaubt, der Vater wolle ihn vergiften. «Der Tag war recht harmonisch, bis ich am Abend wieder in die psychotische Phase kam, da ich Cannabis konsumiert hatte», sagte der Todesschütze weiter.
«Exekution» im Einfamilienhaus
Die Staatsanwältin hielt fest, dass der Tatbestand des Mordes erstellt sei. Der Beschuldigte habe nämlich besonders skrupellos gehandelt. Nach dem ersten Kopfschuss habe er dem Schwerverletzten, der wehrlos auf dem Boden lag, nach 15 Minuten einen weiteren Schuss aus kurzer Distanz auf den Kopf verpasst. Die Tat habe somit einer «Exekution» geglichen. Erstellt sei auch, dass der 25-Jährige zudem die Mutter und Schwester mit einer geladenen Waffe bedroht und gefährdet habe.
Aufgrund seines psychotischen Wahns habe er diese Taten jedoch nicht schuldhaft begangen. Daher forderte die Staatsanwältin lediglich Geldstrafen für Nebendelikte, die er lange vorher in schuldfähigem Zustand beging, nämlich Verstösse gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.
Der Verteidiger schloss sich mehrheitlich den Ausführungen der Staatsanwältin an, sah jedoch den Tatbestand des Mordes nicht als erstellt an. Der junge Mann habe nicht deswegen auf seinen Vater geschossen, weil er sich gekränkt gefühlt habe, sondern weil er in seinen wahnhaften Vorstellungen eine Bedrohung gesehen habe.
Fortschritte bei der therapeutischen Behandlung
Die Psychiaterin, die ein Gutachten über den Beschuldigten verfasst hatte, stellte bei ihm ein «akutes wahnhaftes Syndrom» fest. Er sei vor dem Delikt nicht gewalttätig aufgefallen und habe die «veränderte Realitätswahrnehmung» nicht bemerkt. Bei ihm könne ein Asperger-Syndrom, das durch den täglichen Cannabiskonsum verstärkt wurde und eine akute Psychose auslöste, vorliegen. Es könne sich aber auch zusätzlich um eine schizophrene Störung handeln, sagte die Psychiaterin.
Die für ihn verantwortliche Pflegerin in der psychiatrischen Klinik war ebenfalls anwesend bei der Verhandlung. Sie sagte, der Beschuldigte zeige in der Therapie eine auffällig hohe Motivation und wolle niemals wieder in eine solche Situation kommen.
Früher fasziniert von Waffen
Bei der Hausdurchsuchung nach der Tatnacht wurden vier Schusswaffen gefunden, für die der junge Mann gar keinen Schein besass, sowie 16 weitere, die meldepflichtig gewesen wären. Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er sei fasziniert gewesen von der Technik und Präzision dieser Waffen. Es habe sich aber grossteils um nicht mehr funktionsfähiges Material gehandelt.
Mittlerweile habe er eine «grundlegend andere Einstellung zu Waffen» und wolle die beschlagnahmten Sachen nicht mehr zurück. Auch vom Cannabiskonsum wolle er abkommen. Das Strafgericht wird das Urteil am Freitagnachmittag verkünden.
* Name geändert