29. August 2016, kurz nach 16 Uhr. Auf dem Militärflugplatz Meiringen BE starten innert 15 Sekunden zwei FA/18 C Hornet zu einem Kampfflugtraining. Die Sicht am Boden ist gut, ab einer Höhe von 1500 Meter über Meer ist die Wolkendecke geschlossen. Eine klare Sicht auf die umliegenden Berge ist nicht vorhanden.
Kurz nach dem Start will der zweite Pilot, Fabian R.* (27), seinen Radar auf denjenigen des vorausfliegenden Jets aufschalten. Das gelingt jedoch nicht. Kurz darauf nimmt er Kontakt mit der Flugverkehrskontrolle in Meiringen auf. Diese teilt ihm mit, er soll auf 10'000 Fuss, also 3048 Meter über Meer, aufsteigen. Ein Fehler.
Kurz nach dem Flughöhen-Kommando wechselt R. ordnungsgemäss die Frequenz, funkt fortan mit dem Tower in Dübendorf ZH. Erst da fällt in Meiringen auf: Die vorgeschriebene Mindestflughöhe des Jets beträgt in diesem Gebiet nicht 10'000, sondern 15'000 Fuss.
Fluglotse vertauschte Höhen
Sofort ruft der Fluglotse aus Meiringen in Dübendorf an – zu spät. 58 Sekunden nach dem folgenschweren Funkspruch crasht Fabian R. mit seiner Maschine in den 3445 Meter hohen Hinter Tierberg, rund 11 Meter unter dem Grat der Westflanke. Der Pilot stirbt beim Crash.
Seit dem tödlichen Unfall sind über sieben Jahre vergangen. Am Donnerstag beginnt der Prozess. Laut den Tamedia-Zeitungen resultieren aus den Untersuchungen 5500 Seiten Akten. Diese zeigen den Unfallhergang genau auf.
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So starteten die Flugzeuge am Morgen nach Westen. Hier gilt eine Mindestflughöhe von 10'000 Fuss nach dem Start (3048 m). Aufgrund des Wetters wurde dann aber die Abflugroute nach Osten gewechselt, wo die vorgeschriebene Mindesthöhe bei 15'000 Fuss liegt (4572 m). Der Fluglotse hatte dabei offenbar die Höhen vertauscht.
Piloten sprachen Vertrauen aus
Ausserdem, so schreiben die Tamedia-Zeitungen, soll der vorausgegangene Flieger nicht vorschriftsgemäss gestartet sein. Mit zu tiefer Geschwindigkeit und in einem zu steilen Winkel sei es für Fabian R. nicht möglich gewesen, Radarkontakt herzustellen. Deswegen müssen sich sowohl der Lotse als auch der vorausfliegende Pilot vor dem Militärgericht verantworten.
Laut dem Untersuchungsbericht wird das Verhalten des Piloten nicht als «falsch» und die Abweichung von der Startroute als «nicht gravierend» eingestuft, heisst es im Zeitungsbericht. Deswegen plädiert der Anwalt auf einen Freispruch.
Sollte der Flugverkehrsleiter wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt werden, drohen ihm mehrere Jahre Gefängnis. Nach einer vorübergehenden Suspension arbeitet er mittlerweile wieder auf dem Flugplatz in Meiringen. Laut den Tamedia-Zeitungen sprachen die Militärpiloten dem Fluglotsen ihr Vertrauen aus und schrieben in einem Kärtchen, dass er wieder bei ihnen arbeiten solle.
* Name geändert