23-mal in zwei Monaten belästigt
Bulgare stalkt Ex-Freundin und kassiert Landesverweis

Ein Bulgare stalkte seine Freundin so massiv, dass er jetzt des Landes verwiesen wird. Denn an das zuvor verhängte Kontaktverbot hielt sich der Mann nicht.
Publiziert: 14.02.2023 um 12:55 Uhr
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Eine Frau wurde über Monate massiv von ihrem Exfreund gestalkt. Er stellte ihr nach, suchte sie an ihrem Wohnort auf und kontaktierte sie ständig in den sozialen Medien. (Symbolbild)
Foto: shutterstock

Ein Mann konnte nicht aufhören, seine Ex-Freundin zu belagern. Die letzte Massnahme, die den Bulgaren nun von der Frau fernhalten soll, ist ein Landesverweis, berichtet die «Thurgauer Zeitung».

Zu Beginn war die Liebesbeziehung noch einvernehmlich, doch als die Frau nach wenigen Wochen nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte, fing er an, sie zu bedrängen. So klopfte er einmal 30 Minuten lang an ihre Wohnungstür und versuchte, sie über die sozialen Medien und per Telefon zu kontaktieren.

Über Wochen stalkte der Arbeitsmigrant seine Ex, die er in einer Thurgauer Firma kennengelernt hatte, und fiel mit 23 Vergehen während zwei Monaten auf. Er lauerte seiner Freundin auf, nötigte sie dazu, sich mit ihm abzugeben und beging Hausfriedensbruch. So ging er beispielsweise unangekündigt einfach in ihre Wohnung und setzte sich auf ihr Bett.

Rayonverbot nutzte nichts

Aufgrund des obsessiven Stalkings hatte die Frau rechtliche Schritte ergriffen und ihn angezeigt. Darauf wurde gegen den Bulgaren im September 2022 zunächst ein Rayonverbot verhängt. Er durfte sich innerhalb eines bestimmten Kreises nicht mehr der Wohnung seiner Ex nähern.

Das Verbot hielt den Mann aber nicht davon ab, das Opfer weiter zu belästigen. Auch eine Fussfessel brachte nichts, er ignorierte diese. Der liebeskranke Stalker wurde Ende 2022 wegen Nötigung, Missachtung von polizeilichen Anordnungen und mehrfachen Strassenverkehrsdelikten zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Nun folgt der Landesverweis

Nach der Haft muss der Mann die Schweiz für fünf Jahre verlassen, wie das Wiler Kreisgericht entschieden hat. Der Stalker darf dabei aussuchen, ob er nach Bulgarien oder nach Österreich, wo seine Familie lebt, reist. Auch Deutschland ist eine Option. Dort hatte er vorher gelebt.

Der Richter führte aus, dass er sich nicht an die Verordnungen gehalten habe und er auch ein Sozialisationsproblem sehe. Der Beschuldigte erklärte, dass er unter Depressionen gelitten habe, weil er seinen Hund, einen wichtigen Freund und ein weiteres wichtiges Familienmitglied verloren habe. Es sei ihm alles zu viel geworden. Das Urteil des Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder werden Frauen Opfer von solchen Attacken. Stalking-Expertin Sonja F. (44) setzt sich für den Schutz von Menschen vor physischer und psychischer Gewalt ein. Ihre Ratschläge zu diesem Thema findest du in diesem Artikel. (ene)

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