Der Kanton Zürich setzt ab 29. Januar bis Ende Februar die repetitiven Pooltests an den Schulen aus. Damit soll das Testsystem entlastet werden und es sollen ausreichende Kapazitäten für das Testen von symptomatischen Personen zur Verfügung stehen.
Das repetitive Testen war lange Zeit eine wichtige Massnahme, um Infektionen insbesondere bei asymptomatischen Personen frühzeitig zu erkennen, Ansteckungsketten zu unterbrechen und dadurch letztlich Ausbrüche zu verhindern, wie die Gesundheitsdirektion am Dienstag mitteilte.
Inzwischen stossen Teststellen und Labore wiederholt an Kapazitätsgrenzen. Weil es nur begrenzte Kapazitäten für Einzeltests gibt, führt dies vermehrt zu längeren Wartezeiten, bis die Testergebnisse vorliegen. Ist diese Zeitspanne aber zu gross, verliert das repetitive Testen seinen Nutzen, wie es in der Mitteilung heisst. Unter anderem hat auch der Kanton Aargau deswegen die Reihentests schon eingestellt.
Heime oder Unis können weiter testen
Für bestimmte Bildungseinrichtungen gibt es allerdings Ausnahmen. So können Sonderschulen, Heime und Kindergärten, die bereits heute repetitiv testen, das Angebot weiter in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Hochschulen und die Schulen der Tertiärstufe B, in welchen die 3G-Regel gilt und - sofern kein Impfnachweis vorliegt - ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist.
Mitte Februar soll die Lage neu beurteilt werden. In Unternehmen bleibt das repetitive Testen bis auf Weiteres erhalten. Wer weder geimpft noch genesen ist und im Gesundheitswesen arbeitet, muss sich zudem weiterhin repetitiv testen lassen.
(SDA/gbl)