Zertifikatspflicht im Spital, Testpflicht für Schüler oder Maskenpflicht im Gefängnis
Welche Corona-Regeln in den Kantonen noch gelten

Nicht nur der Bund, auch die Kantone heben die meisten Corona-Massnahmen auf. Aber noch nicht alle.
Publiziert: 18.02.2022 um 00:18 Uhr
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Aktualisiert: 18.02.2022 um 10:15 Uhr
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Mehrere Kantone haben zeitgleich mit der Aufhebung der nationalen Corona-Massnahmen auch die Maskenpflicht an den Schulen gestrichen.
Foto: keystone-sda.ch
Gianna Blum und Lea Hartmann

Schluss mit 3G, 2G oder 2G+: Der Bundesrat hat am Mittwoch das Zertifikat versenkt – und mit ihm einen Grossteil der verbliebenen Corona-Massnahmen. Die Medienkonferenz war kaum vorbei, als auch die ersten Kantone Lockerungen verkündeten.

Die beiden Basel, Neuenburg oder das Wallis haben die Maskenpflicht auf allen Schulstufen aufgehoben. In Schaffhausen, St. Gallen und Obwalden dürfen nun auch die Lehrpersonen wieder ohne Maske unterrichten. Viele andere Kantone hatten die Aufhebung der Maskenpflicht an der Primar- und Oberstufe schon in den vergangenen Wochen beschlossen.

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St. Galler Schülerinnen und Schüler dürfen im Sportunterricht ausserdem wieder Fussball spielen – das Kontaktsportarten-Verbot ist aufgehoben. Im Tessin dürfen Altersheimbewohnerinnen und -bewohner wieder auswärts übernachten. Und in Obwalden brauchen Fasnachtsveranstalter kein Schutzkonzept mehr.

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Zürich und Solothurn zögern

Doch nicht alle Kantone tun es dem Bund gleich und heben zeitgleich wie die nationalen auch sämtliche kantonalen Massnahmen auf. Etwas Zeit lässt sich der Kanton Solothurn. In Altersheimen müssen Besucher und Besucherinnen nach wie vor nicht nur Maske tragen, sondern auch das Zertifikat vorweisen. Die Mitarbeitenden müssen sich genauso wie Spitex-Angestellte regelmässig testen lassen. Auch für Schülerinnen und Schüler gilt die Testpflicht weiterhin. Maskentragen ist ab der Oberstufe Pflicht. Wie lange, ist aber noch offen: Der Kanton kündigt an, die Massnahmen in den nächsten Tagen zu überprüfen.

Zu den Zögerern gehörte ursprünglich der Kanton Zürich, am Freitag hat der Regierungsrat aber ebenfalls entschieden, einen Grossteil der Corona-Massnahmen fallen zu lassen – allen voran etwa die Maskenpflicht an Schulen.

Das Zertifikat dagegen ist in Zürich noch nicht ganz Geschichte: In Spitälern, Alters- und Pflegeheimen muss es vorerst weiterhin vorgewiesen werden. Die Regelung ist bis Ende März befristet, Ende Februar soll die Lage neu beurteilt werden.

Ging Spitex vergessen?

Andere Kantonsregierungen haben bereits entschieden, an einigen zusätzlichen Corona-Massnahmen festzuhalten. National gilt die Maskenpflicht seit Donnerstag nur noch im öffentlichen Verkehr und in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Einigen Kantonen geht das zu wenig weit. Im Aargau, den beiden Basel, Bern und Jura beispielsweise müssen auch Spitex-Mitarbeitende weiterhin Maske tragen. Teilweise gilt zudem die Maskenpflicht auch noch in Heimen oder betreutem Wohnen.

Diverse Kantone überlassen es zudem den Spitälern oder Betreuungseinrichtungen, ob sie den Zutritt doch noch vom Zertifikat abhängig machen.

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Als einziger Kanton kennt Bern zudem weiterhin eine Maskenpflicht in den Gefängnissen. Und der Kanton Neuenburg empfiehlt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern auch, beim Besuch des Coiffeursalons oder Nagelstudios weiterhin eine Maske zu tragen.

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